Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Strengere Lärmgrenzwerte für die Flughäfen Zürich und Genf
Bern (ots)
Der Bundesrat hat die Lärmgrenzwerte für Zivilflughäfen aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids neu festgelegt. Als Folge davon müssen die Wohnungen von mindestens 55 000 Anwohnerinnen und Anwohnern der Flughäfen Zürich und Genf mit Schallschutzfenstern gegen den Fluglärm ausgestattet werden. Darüber hinaus dürfen in Gebieten, die einer Lärmbelastung über dem Immissionsgrenzwert ausgesetzt sind, keine neuen Wohnbauten mehr erstellt werden. Die Gesamtkosten des Fluglärms werden auf rund 2,3 Milliarden Franken beziffert. Die Aenderung der Lärmschutzverordnung mit den neuen Belastungsgrenzwerten tritt am 1. Juni 2001 in Kraft. Die allfälligen Folgen eines Staatsvertrags mit Deutschland sind erst zu einem viel späteren Zeitpunkt abzuschätzen.
Der Lärm der Flughäfen stellt eine bedeutende Lärmquelle dar. Die Eidgenössische Kommission für die Beurteilung von Lärm-Immissionsgrenzwerten hatte 1998 gestützt auf das Umweltschutzgesetz Limiten vorgeschlagen, die den Schutz der Bevölkerung vor erheblichen Störungen gewährleisten. In der Folge beantragte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) dem Bundesrat eine Ergänzung der Lärmschutz-Verordnung. Die entsprechenden Grenzwerte für Flugplätze (inkl. Landesflughäfen) stellten einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessengruppen dar. Der Bundesrat gewichtete indessen die wirtschaftlichen Interessen der Flughäfen stärker als das Schutzbedürfnis der Bevölkerung und schwächte die Lärmgrenzwerte für Wohnzonen in der Umgebung der Landesflughäfen erheblich ab. Das Bundesgericht entschied dann im vergangenen Dezember, dass diese Belastungslimiten dem Umweltschutzgesetz zuwiderliefen und deshalb nicht anwendbar seien. Menschen in der Nähe der Flughäfen Zürich und Genf müssten vor Lärm-immissionen besser geschützt werden. Nun hat der Bundesrat auf den 1. Juni 2001 verschärfte Grenzwerte in Kraft gesetzt, die erhebliche Störungen während des Tages und in den Nachtrandstunden vermeiden sollen. Sie haben folgende Auswirkungen:
- Bei mindestens 55 000 Anwohnerinnen und Anwohnern der Flughäfen Zürich und Genf müssen die Wohnungen mit Schallschutzfenstern ausgestattet werden, da die Lärmbelastung die massgeblichen Belastungsgrenzwerte überschreitet.
- In unmittelbarer Umgebung des Flughafens wird mit den neuen Belastungsgrenzwerten das Bauen zusätzlich erschwert.
Die Neufestsetzung der Belastungsgrenzwerte hat keinen Einfluss auf die Nachtflugsperre; sie bleibt weiterhin bestehen.
Belastungsgrenzwerte teilweise massiv überschritten Im Umfeld des Flughafens Zürich-Kloten werden die Immissionsgrenzwerte heute vor allem in den Wohnzonen der Gemeinden Höri, Hochfelden, Oberglatt, Oberhasli, Adlikon, Rümlang, Kloten, Opfikon, Glattbrugg und Wallisellen überschritten, und dies teilweise massiv. In der Umgebung des Flughafens Genf-Cointrin sind besonders die Wohnzonen der Gemeinden Meyrin, Vernier, Versoix, Genthod, Bellevue und Le Grand Saconnex von Grenzwertüberschreitungen betroffen. Beim Flughafen Basel-Mulhouse werden die Grenzwerte auf dem Gebiet der Schweiz nicht überschritten. Regionalflugplätze mit Linien- und Charterverkehr sind von der Vorlage nur geringfügig betroffen; für die beiden Flughäfen Lugano-Agno und Bern-Belp hat die Neufestsetzung der Grenzwerte keine erheblichen Folgen, da die Gebiete, in denen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, nur spärlich bewohnt sind.
In Gebieten, in welchen der Immissionsgrenzwert überschritten wird, darf grundsätzlich nicht mehr gebaut werden. Das Vorsorgeprinzip verbietet eine Siedlungsentwicklung für Wohngebiete, die von hohen Lärmbelastungen betroffen sind. In der Umgebung der Flughäfen darf deshalb auch kein Bauland mehr eingezont werden, wenn der Lärm eine gewisse Schwelle, den sogenannten Planungswert, überschreitet. Dieser Planungswert ist aus Vorsorgegründen strenger angesetzt als der Immissionsgrenzwert.
Verursacher tragen die Kosten
Die Lärmbelastungen haben einerseits Schallschutzkosten und andererseits auch bauliche Einschränkungen mit möglichen Entschädigungsforderungen zur Folge. Das UVEK schätzt die Gesamtkosten des Fluglärms aufgrund der heutigen Anzahl Flugbewegungen auf rund 2,3 Milliarden Franken. Davon entfallen etwa 300 Millionen auf Schallschutzmassnahmen und rund 2 Milliarden Franken auf Entschädigungen wegen Wertverminderungen von Liegenschaften. Für diese Auslagen muss grundsätzlich der Verursacher des Lärms aufkommen, d.h. in erster Linie der Flughafen. Würde beispielsweise der Flughafen Zürich die Kosten auf die Passagiere abwälzen und jedes Ticket mit einer zusätzlichen Lärmtaxe von ca. 7 Franken belasten, wären diese Kosten innert fünfzehn Jahren amortisiert.
Kontakt:
Urs Jörg, Chef Abteilung Lärmbekämpfung, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. +41 31 322 93 05
Adrian Nützi, Fürsprecher, Bundesamt für Zivilluftfahrt
(BAZL), Tel. +41 31 325 98 33
Beilagen:
Lärmschutz-Verordnung Erläuternder Bericht zur Aenderung der
Lärmschutzverordnung (inkl. Karten)
Faktenblatt "Wie werden Lärmgrenzwerte festgelegt"
Internet:
Pressemitteilung und Beilagen sind auch einzusehen unter:
www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20010516/???/ind
ex.html
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst