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Fürstentum Liechtenstein

Anerkennung beruflicher Qualifikationen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat die Verordnung über die
Anerkennung beruflicher Qualifikationen im Gewerbebereich im
Europäischen Wirtschaftsraum erlassen. Die Verordnung dient der
Umsetzung der Richtlinie 1999/42/EG des Europäischen Parlaments.
Inhalt der Richtlinie ist das Verfahren zur Anerkennung der
Befähigungsnachweise für die unter die Liberalisierungs- und
Uebergangsrichtlinien fallenden Berufstätigkeiten. Sie dient als
Ergänzung der allgemeinen Regelung zur Anerkennung der
Befähigungsnachweise.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423 236 67 22, Fax +423 236 64 60;
Ressort: Wirtschaft/Regierungsrat Hansjörg Frick;
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft, Tel. +423 236 68 71;
Nr. 217 1/797-7113/01, 9. Mai 2001.

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