Anerkennung beruflicher Qualifikationen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat die Verordnung über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen im Gewerbebereich im Europäischen Wirtschaftsraum erlassen. Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 1999/42/EG des Europäischen Parlaments. Inhalt der Richtlinie ist das Verfahren zur Anerkennung der Befähigungsnachweise für die unter die Liberalisierungs- und Uebergangsrichtlinien fallenden Berufstätigkeiten. Sie dient als Ergänzung der allgemeinen Regelung zur Anerkennung der Befähigungsnachweise.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423 236 67 22, Fax +423 236 64 60;
Ressort: Wirtschaft/Regierungsrat Hansjörg Frick;
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft, Tel. +423 236 68 71;
Nr. 217 1/797-7113/01, 9. Mai 2001.