Erleichterungen bei der erstmaligen Aktivierung von Unternehmen im Basisdienst eVertretung
Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 17. Dezember 2024 eine Abänderung der E-Government-Verordnung beschlossen. Mit dieser Abänderung wurde in der E-Government-Verordnung (E-GovV) ein neuer Art. 13a geschaffen, welcher die erstmalige Aktivierung von Unternehmen zur Vertretung im elektronischen ...