Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -Direktoren
Bern (ots)
Medienorientierung vom 12. April 2002 über die Frühjahresversammlung KKJPD vom 11. April 2002
An der Frühjahresversammlung der KKJPD unter Leitung von Herrn Regierungsrat Jörg Schild, BS, sowie im Beisein von Frau Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold und teilweise auch von Herrn Bundesrat Samuel Schmid wurde u.a. über zwei Punkte orientiert resp. Beschluss gefasst, die von besonderem öffentlichem Interesse sein dürften. Es handelt sich dabei um die Projekte Polizei XXI und Passagier 2. Das Projekt Polizei XXI hat die Verstärkung der Zusammenarbeit unter den kantonalen Polizeikorps zum Ziel, um den heutigen Anforderungen noch besser genügen zu können. Ziel von Passagier 2 ist die Regelung des zwangsweisen Wegweisungsvollzugs auf dem Luftweg.
Zum Projekt Polizei XXI
Das Projekt Polizei XXI wurde auf der Grundlage von Vorarbeiten der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz KKPKS von den kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren zur gleichen Zeit wie das USIS-Projekt aufgenommen; Polizei XXI soll in erster Linie Antworten über die Art und Weise geben, wie inskünftig die kantonalen Polizeikräfte (verstärkt) zusammenarbeiten könnten. Die Ergebnisse der Studie fliessen laufend in das Projekt USIS ein und gestatten so eine optimale Abstimmung der Bundesaufgaben im Sicherheitsbereich mit den Aufgaben der Kantone.
Nach vorgängiger Aufnahme des Ist-Zustandes und der Entwicklung von Strategien für die Zukunft konnte Ende des vergangenen Jahres ein Schlussbericht vorgelegt werden, der Wege für die engere Zusammenarbeit der kantonalen Polizeikorps untereinander aufzeigt.
Ausgehend von einer fortbestehenden Zuständigkeit der Kantone für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung schlägt der Schlussbericht eine regional zusammengefasste Wahrnehmung von Aufgaben vor, die allen Kantonen gemeinsam sind.
Das Projekt Polizei XXI hat insgesamt neun sog. strategische Geschäftsfelder definiert, die das Kerngeschäft" der polizeilichen Arbeit ausmachen. Von diesen neun Geschäftsfeldern bieten sich am ehesten die Bereiche der Prävention, des Strassenverkehrs, der Spezialeinsätze und der Ermittlungen für eine Regionalisierung an, wobei ein definitiver Entscheid über den Einbezug des einen oder anderen Geschäftsfeldes noch vorbehalten bleibt. Die übrigen Geschäftsfelder verbleiben dagegen in der ausschliesslichen Zuständigkeit eines jeden Kantons, diese Aufgaben werden also nicht gemeinsam und regional wahrgenommen. Es geht dabei insbesondere um die folgenden Geschäftsfelder:
- Strategisches Geschäftsfeld Voisin: bildet in Agglomerationen mit besonderer Gefährdung die Verbindung zur Bevölkerung mit den Schwerpunkten Verhinderung krimineller Aktivität und Vermittlung.
- Strategisches Geschäftsfeld Grundversorgung: beinhaltet die flächendeckende, polizei-liche Grundversorgung mit den Themen Alltagskriminalität, Verkehr und Sicherheit.
- Strategisches Geschäftsfeld Dienstleistungen: Aufgaben, welche die Polizeien im Auftrag Dritter mit oder ohne Entschädigung erbringen.
Die Trägerschaft für die zu regionalisierenden Aufgaben sollen die bestehenden vier schweizerischen Polizeikonkordate übernehmen, wobei deren geografische Veränderung vorbehalten bleibt.
Der Schlussbericht schlägt vor, ein bestehendes Polizeikonkordat als Pilotkonkordat zu bestimmen. Das Konkordat der Zentralschweiz hat sich dieser Aufgabe gegenüber offen erklärt, seine definitive Zustimmung aber von der vorgängigen Klärung gewisser Rahmenbedingungen abhängig gemacht. In diesem Sinn hat auch der Vorstand KKJPD entschieden.
Die Plenarversammlung nahm gestern in zustimmendem Sinn von diesen Beschlüssen Kenntnis, hatte selbst aber keine Entscheidungen zu fällen, da die strategische Führung des Projekts dem Vorstand übertragen ist.
Zum Projekt Passagier 2
In der Asyl- und Ausländerpolitik wird immer wieder konsequentes Handeln von Bund und Kantonen gefordert. Dies gilt insbesondere für die Durchsetzung des Vollzugs von Wegweisungen.
Im Dezember 1997 hatten die KKJPD und das EJPD beschlossen, die schweizerische Praxis im Wegweisungsvollzug zu analysieren und einer paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, konkrete Massnahmen für eine effizientere Zusammenarbeit im Vollzugsbereich zwischen Bund und Kantonen auszuarbeiten. In der Zwischenzeit sind zahlreiche Verbesserungen realisiert worden:
- Der Bund engagiert sich bei der Beschaffung von Reisedokumenten und ist zentrale Ansprechstelle für die ausländischen Behörden
- Auf dem Flughafen in Zürich-Kloten hat der Bund gemeinsam mit dem EDA und der Flughafenpolizei des Kantons Zürich die Dienststelle swissREPAT eröffnet, welche im Auftrag der Kantone sowohl die freiwillige Rückkehr als auch die Rückführungen organisiert
- Die Kantone haben ihrerseits ihre interne Organisation angepasst, die Ausbildung intensiviert und spezialisierte Koordinatoren für alle Vollzugsfragen eingesetzt
Die wohl schwierigste und belastendste Aufgabe beim Wegweisungsvollzug ist die Durchsetzung der Ausreisepflicht mit polizeilichen Zwangsmitteln. Im Jahr 2001 reisten 8'500 weggewiesene Personen über den Flughafen Zürich-Kloten in ihre Heimatländer zurück. Davon mussten lediglich 99 Personen (1,15 %) mit Polizeibegleitung repatriiert werden. Bei diesen begleiteten Rückführungen stellen sich allerdings komplexe rechtliche, organisatorische und finanzielle Fragen, welche in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand von zum Teil heftigen Kontroversen (und auch internationaler Kritik) waren.
Im Schlussbericht zum Projekt Passagier 2" werden insbesondere ein Ausbildungs-, Betriebs- und Finanzierungskonzept sowie Vorschriften über den zwangsweisen Wegweisungsvollzug auf dem Luftweg präsentiert. Die Plenarversammlung stimmte sowohl den unterbreiteten Konzepten wie auch den Vorschriften über den zwangsweisen Weg- weisungsvollzug auf dem Luftweg einstimmig zu. Die in diesen Vorschriften geregelten Zwangsmassnahmen und -mittel betreffen ohne Zweifel einen sehr heiklen Bereich, weshalb eine Steuergruppe die Umsetzung zu koordinieren und zu überwachen haben wird. Die Vorschriften gelten vorerst im Sinn von Empfehlungen an die Kantone. Unsere Konferenz hat beschlossen, den Bund einzuladen, auf seiner Ebene eine explizite Rechtsgrundlage zu schaffen, ohne dass damit eine Verschiebung von Zuständigkeiten von den Kantonen hin zum Bund verbunden ist.
Weiteres Grundlagenmaterial finden Sie ab 12. April 12.00 Uhr auf dem Internet unter der Adresse www.bff.admin.ch
Kontakt:
Regierungsrat Jörg Schild
Präsident KKJPD zu generellen Fragen
Tel. +41/61/267'61'30
Regierungsrat Hanspeter Uster (ZG) zu Polizei XXI
Tel. +41/41/728'50'21
Direktor Jean-Daniel Gerber, BFF, zu Passagier 2
Tel. +41/31/325'92'42
Herr Heinz Brand
Vorsteher Amt für Polizeiwesen Graubünden, zu Passagier 2
Tel. +41/81/257'25'21
Generalsekretariat KKJPD zu generellen Fragen
Tel. +41/31/318'15'05