Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Asylgesetzes
Bern (ots)
04.09.2002 Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes verabschiedet. Hauptpfeiler der Asylgesetzrevision bilden die Drittstaatenregelung, ein neues Finanzierungsmodell, die Rechtsstellung der heute vorläufig Aufgenommenen, das Asylverfahren und die Beschwerdemöglichkeit an den Empfangsstellen und Flughäfen sowie das Arbeitsverbot. Gleichzeitig soll auch das Krankenversicherungsgesetz angepasst werden.
Drittstaatenregelung Die in der Teilrevision des Asylgesetzes vorgeschlagene Drittstaatenregelung sieht vor, dass Asylsuchende, die sich vor der Einreichung ihres Asylgesuches in einem sicheren Drittstaat aufgehalten haben, in diesen Staat weggewiesen werden sollen, ohne dass auf ihr Asylgesuch eingetreten wird. Bedingung ist allerdings, dass der sichere Drittstaat bereit ist, die weggewiesene Person zurückzunehmen. Der Bundesrat soll neu die Kompetenz erhalten, sichere Drittstaaten zu bezeichnen. Als sichere Drittstaaten kommen insbesondere unsere Nachbarstaaten in Frage. Es soll aber auch Ausnahmen von der Anwendung der Drittstaatenregelung geben. So zum Beispiel, wenn eine asylsuchende Person enge Familienangehörige in der Schweiz hat.
Neues Finanzierungsmodell Neu sind drei verschiedene Globalpauschalen vorgesehen: eine für Personen im Asylverfahren, eine zweite für Personen im Vollzug und eine dritte für Flüchtlinge mit Aufenthaltsbewilligung. Mit dem neuen Finanzierungsmodell werden gezielte Anreizmodelle zur Kosteneinsparung geschaffen, indem nur noch eine durchschnittliche Anwesenheitsdauer im Vollzug entschädigt wird. Verlassen die Personen vor Ablauf dieser Frist unser Land, kann der Kanton Einsparungen machen; ist die Dauer bis zur Ausreise überdurchschnittlich lang, gehen die Kosten zu seinen Lasten. Die Höhe der neuen Pauschalen soll so festgelegt werden, dass die Systemänderung für den Bund budgetneutral sein wird. Mittelfristig kann jedoch mit einem positiven Einfluss auf die Ausgaben im Asylbereich gerechnet werden, da das neue Finanzierungsmodell effizienter und administrativ weniger schwerfällig ist als das bisherige.
Rechtsstellung der heute vorläufig Aufgenommenen Anstelle der heutigen vorläufigen Aufnahme wird neu die humanitäre und die provisorische Aufnahme geschaffen. Asylsuchende, deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, können humanitär aufgenommen werden, wenn ihre Wegweisung völkerrechtlich unzulässig oder unzumutbar ist. Diese Personen, die voraussichtlich während längerer Zeit in unserem Land verbleiben werden, erhalten einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt und werden in ihrer Berufsbildung und dem Erlernen einer Landessprache gefördert. Damit soll einerseits ihre Rückkehrfähigkeit gestärkt werden. Andererseits sollen sie mit ihrem Arbeitsverdienst möglichst rasch für ihren eigenen Unterhalt sorgen. Davon ausgenommen werden Personen, die straffällig geworden sind.
Personen, deren Wegweisung nach einem negativen Asylentscheid vorübergehend unmöglich ist - d.h. dessen Vollzug realistisch bleibt, jedoch im Moment nicht möglich ist, weil bspw. die Heimatbehörden die Rückübernahme verweigern - erhalten den Status der provisorischen Aufnahme, der in etwa demjenigen der heute vorläufig Aufgenommenen entspricht.
Asylverfahren und Beschwerdemöglichkeiten an Empfangsstellen und Flughäfen Das Flughafenverfahren soll zu einem vollständigen, beschleunigten Asylverfahren ausgebaut werden. So soll das BFF am Flughafen grundsätzlich alle Entscheide treffen können wie im Inlandverfahren. Wo es das Gesetz vorsieht, erfolgt neu eine Anhörung mit Hilfswerkvertretern. Sofern der Vollzug der Wegweisung ab Empfangsstelle absehbar ist, soll dieser neu mit einer Ausschaffungshaft von maximal 20 Tagen gesichert werden können. Die Beschwerdemöglichkeit im beschleunigten Asylverfahren und an Flughäfen wird neu ausgestaltet. So sollen Asylsuchende fünf Arbeitstage Zeit haben, um eine Beschwerde gegen Nichteintretensentscheide sowie gegen Asyl- und Wegweisungsentscheide am Flughafen einzureichen. Im Falle einer Beschwerde soll die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) ebenfalls grundsätzlich innerhalb von fünf Arbeitstagen entscheiden. Arbeitsverbot Der Bundesrat soll auf Gesetzesstufe die Kompetenz erhalten, ein Arbeitsverbot erlassen zu können. Er soll damit auf bestimmte Situationen und Krisen reagieren können. Namentlich soll dadurch die Sekundärmigration aus anderen Aufnahmestaaten vermieden werden.
Anpassungen im Gesundheitsbereich Die Kantone erhalten neu die Möglichkeit, für Asylsuchende, die Sozialhilfe erhalten, die Wahl der Krankenversicherungen sowie der Leistungserbringer einzuschränken. Um die Kantone und Versicherer finanziell zu entlasten, ist zudem geplant, Asylsuchende vom Risikoausgleich auszunehmen.
Weitere Auskünfte: Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031 / 325 93 50 Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 079 301 59 53