Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Neuer Pass und Identitätskarte werden für Minderjährige billiger Kindereintrag in Zukunft nicht mehr möglich
Bern (ots)
20.09.2002. Die neuen Ausweise, die ab Anfang 2003 ausgestellt werden, kosten für Kinder und Jugendliche weniger als ursprünglich vorgesehen. Möglich wird die Reduktion, weil die Personendaten künftig direkt von den Kantonen geliefert werden. Aus verschiedenen Gründen ist in Zukunft der Kindereintrag im Pass der Eltern nicht mehr möglich.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die neue Ausweisverordnung genehmigt und die nötigen Rechtsgrundlagen auf Anfang Oktober in Kraft gesetzt. Die viel diskutierten Gebühren konnten zu Gunsten der Minderjährigen noch gesenkt werden: Kinder und Jugendliche zahlen für den neuen Pass künftig 55 statt der geplanten 60 Franken. Für Erwachsene kostet das Reisedo-kument wie vorgesehen 120 Franken. Bei der Identitätskarte wurden die in der Vernehmlassung vorgeschlage-nen Gebühren für Erwachsene und Jugendliche um fünf Franken gesenkt. Für Kinder und Jugendliche kostet die Identitätskarte damit 30, für Erwach-sene 65 Franken. Angeboten werden auch Kombiangebote von Pass und Identitätskarte: Der Kombinationspreis für Kinder beträgt 63, für Erwachsene 128 Franken.
Die Reduktionen wurden möglich, weil die Produktionsfirma die Personen-daten in Zukunft nicht mehr selber erfassen muss, sondern diese direkt von den Kantonen zur Ausweisherstellung zugestellt erhält. Durch den Wegfall dieses Arbeitsschrittes konnten die Herstellungskosten der Dokumente gesenkt, der Vertrag mit den Produzenten entsprechend neu ausgehandelt werden.
Eine Person - ein Ausweis Bisher hatten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder je nach Kanton für bis zu 25 Franken im eigenen Pass eintragen zu lassen. Bis zum 31. Dezember 2002 kann diese Möglichkeit noch wahrgenommen werden. In Zukunft ist das aus folgenden Gründen nicht mehr möglich: Der Pass muss heute wie die Identitätskarte maschinenlesbar sein, technisch kann aber nur eine Person pro maschinenlesbare Zeile eingebracht werden. Die Gültigkeitsdauer würde zu Unstimmigkeiten führen: Der neue Erwachsenenpass ist zehn Jahre gültig, derjenige für die sich im Wachstum befindenden Kinder und Jugendliche nur fünf Jahre. Die moderne Familie ist mobil: Kinder und Jugendliche reisen oft ohne Eltern in ferne Länder oder verbringen längere Aufenthalte im Ausland. Die internationale Entwicklung geht in Richtung "eine Person - ein Ausweis". Die internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO will diese Regel in ihre Empfehlungen aufnehmen, welche von INTERPOL bereits abgegeben wurde. Grenzüberschreitende Kindesentführungen durch einen Elternteil sind schwieriger zu verhindern, wenn der Name des Kindes im elterlichen Pass steht.
Durch die hohe Mobilität sind heute bereits viele Kinder und Jugendliche im Besitz eines eigenen Passes. Dieser kostete bisher je nach Kanton zwischen 50 und 86 Franken, zuzüglich Gemeindegebühr. Ausserdem können viele Länder heute mit der günstigeren Identitätskarte bereist werden.
Familiengebühren sind nicht möglich Da ein Mehrfacheintrag im Pass nicht mehr möglich ist, hat die Projektlei-tung die Einführung von Familiengebühren diskutiert, die Idee aber nach eingehender Prüfung verworfen. Das aktuelle System basiert auf statistischen Produktionswerten von Pass und Identitätskarte. Für ein Familiengebührensystem müssten spezielle demographische Abklärungen getroffen werden, da sich die Angaben der letzten Volkszählung nur nach "Haushalten" richten. Ausserdem wäre bei der aufwändigen Datenerfas-sung ein Familienbearbeitungsmodus technisch sehr schwer und wirt-schaftlich nicht durchführbar. Dagegen hat sich die bei der Identitätskarte bereits praktizierte Reduktion der Kinderausweisgebühr bewährt. Von den "Familiengebühren" hingegen kommen heute immer mehr Bundesbehörden wieder ab und wechseln zu Einzelgebühren.
Gebühren müssen kostendeckend sein Der Preis für den Pass setzt sich aus den Aufwendungen des Bundes, der Kantone und Gemeinden zusammen. Der Verteilschlüssel sieht vor, dass beim Pass 29 Prozent der Einnahmegebühren zuhanden des Bundes gehen. 71 Prozent fliessen in die Kantons- und Gemeindekassen. Da die einheitlichen Gebühren neu kostendeckend sein müssen, können die Kantone daraus keine Gewinne mehr erwirtschaften. Aus dem selben Grund können die Ausweise auch nicht gratis abgegeben werden. Die Umstellung vom alten auf das neue Ausweissystem erfolgt auf den 1. Januar 2003. Ab diesem Zeitpunkt werden der neue Pass und die überarbeitete Identitätskarte abgegeben. Künftig können Bürgerinnen und Bürger beide Ausweise mit einem einzigen Behördengang bei ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Sie bekommen das Dokument nach spätestens 15 Arbeitstagen nach Hause geschickt.
Weitere Auskünfte: Benno Nager, Projektleiter Ausweisschriften, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 323 75 90
Fragen rund um die Gebühren der neuen Ausweise werden ausführlich auf der Website des Bundesamtes für Polizei www.fedpol.ch (unter Themen / Ausweise, "Fact Sheet Gebühren") beantwortet.