Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz: Polizeidirektorinnen und -direktoren für umfassende kantonale Polizeihoheit und gegen Auslagerung hoheitlicher Aufgaben an Private
(ots)In Brunnen tagte unter dem Vorsitz von Regierungsrat Jörg Schild, Basel, und in Anwesenheit von Frau Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und - direktoren. Die Konferenz nahm Stellung zur Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch", zum Bericht USIS III, zum Selbstverständnis der Konferenz sowie zu verschiedenen laufenden Projekten wie die aktuellen bilateralen Verhandlungen und das Projekt Ausländerkriminalität.
Aus aktuellem Anlass widmete die Konferenz der Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" eine Aussprache. Die Konferenz stellt sich klar hinter die Ziele der Initiative, d.h. gegen den Asylrechtsmissbrauch, hielt aber mit 42 Stimmen gegen 4 Stimmen der der SVP angehörenden Mitglieder der Konferenz die für die Erreichung dieser Ziele gemachten Vorschläge als untauglich.
Zum Bericht USIS III fasste die Konferenz nach einer engagierten Diskussion Beschlüsse in den Bereichen Lücke, Grenze und Bahnsicherheit. Nach Auffassung der Konferenz besteht unzweifelhaft eine Lücke bei den kantonalen Polizeikräften und somit im sicherheitspolizeilichen Bereich unseres Landes. Ohne Zweifel besteht auch eine Lücke für die Erfüllung der sicherheitspolizeilichen Aufgaben des Bundes. Über das Ausmass der Lücke mochte sich die Konferenz vorderhand nicht festlegen. Dagegen beschloss sie mit allen gegen die Stimme eines einzigen Kantons, dass die Lücke jedenfalls durch Polizeikräfte aufzufüllen sei (Variante Kantone); sie stellte sich damit klar in Gegensatz zum Beschluss des Bundesrates, die Lücke im Bereich des Bundes durch Kräfte der Armee zu füllen und sie fordert vom Bundesrat in diesem Punkt den Dialog. Der primär aus finanzpolitischen Überlegungen vorgesehene Einsatz der Armee für sicherheitspolitische Aufgaben im Innern als Regelfall wurde aus verfassungsrechtlicher Sicht als bedenklich erachtet und wird deshalb abgelehnt.
Im Bereich der Grenze (Variante ohne Schengen/Dublin) dagegen sprach sich die Konferenz einstimmig für die Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben durch den Bund aus und die Aufstockung des Grenzwachtkorps um 290 Stellen aus. Im Hinblick auf eine allfällige Übernahme der Abkommen von Schengen und Dublin fordert die Konferenz, dass eine neue Variante analog der heutigen Durchführung der Schwerverkehrskontrollen geprüft werde.
Sie strebt damit an, verschiedene Zuständigkeiten auf ein und demselben Gebiet, d.h. das Nebeneinander von Grenzwachtkorps und Kantonspolizei, zu vermeiden. Schliesslich fordert die Konferenz, dass die Frage der Zuständigkeit für die Grenzpolizeiaufgaben eine klare gesetzliche Grundlage erhalte. Wie in der derzeit laufenden Reform der gesetzlichen Grundlagen für die Eisenbahn ist die Sicherheit in Zügen auch Thema von USIS. Der Bericht enthält diesbezüglich nach Meinung der Konferenz noch keine hinreichende Entscheidgrundlagen, doch gab die Versammlung ihrer einhelligen Meinung Ausdruck, dass eine Lösung nicht in der Auslagerung an Private von Aufgaben, die dem staatlichen Gewaltmonopol zuzurechnen sind, bestehen dürfe.
Im Jahr 2001 hatte sich die Konferenz mit grossem Mehr dafür entschieden, gemeinsam mit dem Bund eine Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität und Kooperationszentren für die polizeiliche Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten einzurichten. Als es an die Umsetzung dieser beiden Beschlüsse ging, zeigte sich, dass nicht alle Kantonsregierungen bereit waren, ihnen Folge zu leisten resp. die entsprechenden finanziellen Beiträge zu bewilligen. Die zwei Fälle veranlassten die Konferenz zu einer Grundsatzdebatte über ihre staatsrechtliche Stellung und die von ihr wahrzunehmenden Aufgaben, über ihr Verhältnis zu den Bundesbehörden und insbesondere ihre Rolle als Partner für die Belange der Justiz und der Polizei. Die Konferenz konnte zur Kenntnis nehmen, dass die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität ab dem nächsten Jahr mit vorderhand acht Stellen betrieben werden kann und dass auch die Kooperationszentren ihre Arbeit aufgenommen haben.
Eine Häufung von durch Ausländer begangene strafbare Handlungen hatte den Ausschlag dafür gegeben, dass das EJPD und die KKJPD eine Analyse des kriminellen Verhaltens von Ausländern in Auftrag gaben. Auf der Grundlage des 2001 erstatteten Berichts zur Ausländerkriminalität mit rund 120 möglichen Verbesserungsvorschlägen, bekräftigte die Konferenz nun ihren Willen, den vorgeschlagenen Massnahmen zum Durchbruch zu verhelfen. Eine Kombination von integrationsfördernden Massnahmen (wie ein umfassendes Beratungsangebot für Ausländer) sowie repressiven Massnahmen (wie die Schaffung eines Instrumentes gegenüber Verurteilten, welche infolge fehlender Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung nicht ausgeschafft werden können) soll dazu beitragen, dass weniger Ausländer in der Schweiz straffällig werden.
Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren liessen sich zudem über den aktuellen Stand der laufenden bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU informieren. Im Vordergrund standen dabei die Verhandlungen über eine Assoziation der Schweiz an der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in der EU ("Schengen") sowie an der Zusammenarbeit der EU im Bereich Asyl ("Dublin"). Im Mittelpunkt der anschliessenden Diskussion standen die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Falle einer Schengen- Assoziation sowie institutionelle Fragen (Verfahren bei der Übernahme künftiger Rechtsakte der EU in den Bereichen Schengen und Dublin).
Weitere Auskünfe erteilt der Generalsekretär der Konferenz am 15. November 2002 ab 14.30 Uhr über Telefon 079 751 75 42