Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Bundesrat verlängert Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Bern (ots)
Bern, 09.12.2002. Die Gefahr des Terrorismus ist noch nicht gebannt, wie die jüngsten Ereignisse international gezeigt haben. Deshalb hat der Bundesrat heute auf Antrag des EJPD die Verordnung zur präventiven Informationsbeschaffung um ein Jahr verlängert. Die Verordnung war im November 2001 als Reaktion auf die weltweit erhöhte Terrorgefahr nach den Anschlägen des 11. September erlassen worden.
Die Verordnung zur Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melde- rechts in der präventiven Terrorabwehr stützt sich auf die ordentlichen Kompetenzen des Bundesrates nach dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vom 21. März 1997. Sie verbessert die Möglichkeiten zur präventiven Informationsbeschaffung und ist gemäss Gesetz zu befristen. Die Befristung läuft Ende Jahr aus. Da sich die Bedrohungslage nicht abgeschwächt hat, wird die Geltungsdauer um ein Jahr verlängert, um die verstärkten Anstrengungen der Schweiz zur Terrorabwehr fortzuführen. Ebenfalls im November 2001 verbot der Bundesrat gestützt auf seine Verfassungskompetenzen die Organisation Al Qaïda sowie allfällige Nachfolgeorganisationen. Dieses Verbot gilt noch bis Ende 2003.
Weitere Auskünfte
Mediendienst, Bundesamt für Polizei (fedpol.ch), Tel. 031 323 13 10