Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Grosse Nachfrage nach neuem Schweizer Pass - Auslieferung kann sich verzögern
Bern (ots)
23. Januar 2003. Der neue Schweizer Pass kann seit dem 1. Januar 2003 bei den Behörden beantragt werden. Innerhalb der ersten drei Wochen wurden rund 50'000 Pässe bestellt. Das entspricht rund 20 Prozent der vermuteten Jahresmenge. Die Nachfrage übertrifft damit die Erwartungen. Die Auslieferung kann sich deshalb in der Startphase in einzelnen Fällen verzögern.
Wer einen Pass beantragt, erhält das Dokument bei durchschnittlicher Nachfrage innert 15 Arbeitstagen. Wann sich die Nachfrage auf ein mittleres Niveau einpendeln wird, lässt sich zur Zeit noch nicht abschätzen. Bei der Auslieferung der neuen Identitätskarte gibt es dagegen keine Verzögerungen.
Kann der Pass nicht innert 15 Arbeitstagen ausgestellt werden, hat die antragstellende Person Anrecht auf einen kostenlosen provisorischen Pass, wenn sie nachweisen kann, dass sie auf ein gültiges Reisedokument dringend angewiesen ist. Der provisorische Pass ist maximal ein Jahr gültig.
Spezielle Anforderungen an Passfotos
Um die Personendaten (Text und Bild) zu erfassen und den Ausweis zu produzieren, muss das verwendete Foto besondere Kriterien erfüllen (Informationen unter www.fedpol.ch). Bei Gemeinden und Kantonen wurden deshalb in der ersten Woche zahlreiche Fotos zurückgewiesen. Häufigster Grund war, dass die Fotos den Anforderungen bezüglich Kopfproportionen nicht genügten (Mussproportionen: Kopfbreite ca. 20 mm, Kopfhöhe ca. 25 mm; Portrait in Bild zentriert; 5 mm Freiraum über Scheitel).
Weitere Auskünfte: Philipp Bättig, Bundesamt für Polizei, Tel: 031 322 42 99
sowie unter www.fedpol.ch