Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Umbau der Sozialhilfe im Asylwesen Sparmassnahmen und Paradigmawechsel in der Asylpolitik
Bern (ots)
13.02.03 Abgewiesene Asylsuchende, auf deren offensichtlich unbegründetes Asylgesuch nicht eingetreten wird, sollen aus dem Fürsorgesystem des Asylbereichs ausgeschlossen werden und die Schweiz unverzüglich verlassen. Dies hat Bundesrätin Ruth Metzler- Arnold am Donnerstag an einem Treffen mit den Vorständen der kantonalen Polizei- und Sozialdirektionen vorgeschlagen. An einer Nationalen Asylkonferenz voraussichtlich Anfang April soll eingehend über Vorschläge zur Weiterentwicklung der Massnahmen im Asylwesen diskutiert werden.
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold orientierte am heutigen Treffen über die Situation im Asylbereich und unterbreitete den anwesenden Regierungsrätinnen und Regierungsräten Vorschläge, wie die massiven Sparvorgaben des Bundesrates gezielt und nicht durch lineare Kürzungen umgesetzt werden können.
Die Aussprache über die Situation im Asylbereich diente dazu, Klarheit zu erlangen, wo in der Lagebeurteilung zwischen Bund und Kantonen Einigkeit besteht und wo es unterschiedliche Einschätzungen gibt.
Massive Sparvorgaben
Bundesrätin Metzler-Arnold sprach sich im Rahmen der Diskussion über die nötigen Sparmassnahmen grundsätzlich gegen lineare Kürzungen aus, da diese weder differenziert noch wirkungsorientiert seien und vor allem zu Lasten der Kantone gingen. Die EJPD-Vorsteherin schlug daher vor, Personen, auf deren offensichtlich unbegründetes Asylgesuch nicht eingetreten wird und deren Rückkehr zumutbar ist, zu bewegen, die Schweiz umgehend zu verlassen. Dieser Personenkreis soll grundsätzlich aus dem Sozialhilfesystem ausgeschlossen werden. Das verfassungs-mässig vorgesehene Existenzminimum wird davon nicht tangiert.
Diese Regelung betrifft ausschliesslich Personen, auf deren unbegründetes Gesuch nicht eingetreten wird und die nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind.
Humanitäre Tradition nicht gefährdet
Bundesrätin Metzler-Arnold unterstrich, dass dieser Vorschlag nicht dem Prinzip widerspricht, verfolgten Menschen den nötigen Schutz zu gewähren. Nicht betroffen von der neuen Regelung sind insbesondere Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende während der Dauer ihres Asylverfahrens.
Die vorgeschlagene Massnahme ist Bestandteil des Gesamtpaketes über die finanziellen Entlastungsmassnahmen. Die dazugehörige Botschaft geht voraussichtlich im Mai, nach Beschluss des Bundesrates, in die Vernehmlassung.
In seiner Sitzung vom 29. Januar 2003 hatte der Bundesrat beschlossen, ein zusätzliches Sparpaket von 2 Mrd. Franken auszuarbeiten. Das EJPD muss hierzu 80 Mio. Franken beitragen, davon mindestens 60 Mio. Franken aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich.
Weitere Auskünfte: Infodienst EJPD, Tel. 031 / 322 18 18