Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Verhandlungen über Schengen/Dublin: 7. Verhandlungsrunde
Brüssel/Bern (ots)
14.02.2003. Am Freitag hat in Brüssel die siebte Verhandlungsrunde zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Assoziierung der Schweiz an Schengen / Dublin stattgefunden. An diesem Treffen konnten die Diskussionen über Lösungen in den noch offenen Verhandlungspunkten weiter vertieft werden. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 6. März 2003 in Brüssel statt.
Die Verhandlungen zielten in erster Linie darauf ab, die noch offenen Fragen zu klären, um insbesondere die kommenden Treffen auf politischer Ebene zu den Bilateralen II vorzubereiten. Folgende Punkte standen dabei im Vordergrund: - Internationale Rechtshilfe unter Wahrung des schweizerischen Bankgeheimnisses; - Modalitäten der Übernahme des zukünftigen Schengen Acquis durch die Schweiz.
Andererseits wurden an der heutigen Verhandlung Fragen zu Dublin thematisiert, welche bereits am Vortag auf Expertenebene besprochen worden waren. In diesem Bereich sehen beide Seiten keine grösseren Schwierigkeiten. Das Dubliner Erstasylabkommen wird in eine Gemeinschaftsverordnung (Dublin II) überführt, welche von der EG demnächst formell verabschiedet wird. Dublin II soll - gemeinsam mit der am 15. Januar 2003 in Betrieb genommenen europäischen Datenbank für Fingerabdrücke (Eurodac) - entscheidend zur Verbesserung der Zusammenarbeit der an Dublin beteiligten Staaten in der Asylpolitik beitragen.
Gegenstand der Gespräche bildeten schliesslich Fragen zur Anwendung und Auslegung der Bestimmungen des Schengen Acquis. Die Behörden und Gerichte der Schweiz bzw. der EU sollen die Bestimmungen von Schengen/Dublin möglichst einheitlich anwenden. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, dass ein Gemischter Ausschuss die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften einerseits sowie diejenige der zuständigen schweizerischen Gerichte andererseits verfolgt und allfällige Divergenzen zu beseitigen versucht. In diesem Zusammenhang kann die Schweiz beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften auch Schriftsätze einreichen oder schriftliche Erklärungen abgeben.
Weitere Auskünfte: Urs Hammer, schweizerische Mission bei der EU, Brüssel, Tel. (0032) 02 286 13 29
Presserohstoff
Schengen regelt die Aufhebung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Zur Kompensation eines allfälligen Sicherheitsverlusts werden die Kontrollen an den Aussengrenzen des Schengen Raums verstärkt und die internationale Polizeizusammenarbeit der Schengenstaaten intensiviert. Das Kernstück dieser Zusammenarbeit ist das elektronische Fahndungssystems SIS. Mit Hilfe dieses computergestützten Informationssystems können Fahndungsdaten zu Personen und Gegenständen in Echtzeit ausgeschrieben und abgerufen werden. SIS wird von der Vereinigung der schweizerischen Kriminalpolizeichefs als unabdingbares Mittel im Kampf gegen das grenzüberschreitende Verbrechen angesehen.
Das Dubliner Übereinkommen dient der effizienten europäischen Koordination und Lastenteilung in der Asylpolitik und ist ein entscheidendes Instrument gegen den Asylmissbrauch. Es wird demnächst durch eine EG-Verordnung (Dublin II) ersetzt, welches zu einer verbesserten Zusammenarbeit führen soll. Das Dubliner System bestimmt einerseits das für die Prüfung eines Asylantrags zuständige Mitgliedland und vermindert Zweitgesuche. Durch die Inbetriebnahme der elektronischen Datenbank für Fingerabdrücke Eurodac am 15. Januar 2003 werden solche Zweitgesuche klar identifizierbar und die betroffenen Gesuchsteller können ins zuständige Erstgesuchsland zurückgeführt werden. Als "Dublin-Mitgliedstaat" könnte auch die Schweiz Zweitasylgesuche ablehnen und ins zuständige Land zurückführen, was eine effiziente Asylpolitik erlaubt, die sich auf die wirklich Schutzbedürftigen konzentrieren kann. Ohne Assozierung an Dublin wird die Schweiz zur Ausweichadresse für abgewiesene Asylsuchende in Europa, was sich - mit dem zu erwartenden Anstieg der Gesuchszahlen - zunehmend negativ auf die Schweizer Asylpolitik auswirken dürfte.
Weitere Informationen zu Schengen/Dublin finden sich auch auf der Internetseite des EJPD (www.ejpd.admin.ch).