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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Verhandlungen über Schengen/Dublin: 7. Verhandlungsrunde

Brüssel/Bern (ots)

14.02.2003. Am Freitag hat in Brüssel
die siebte Verhandlungsrunde zwischen der Schweiz und der 
Europäischen Union zur Assoziierung der Schweiz an Schengen / Dublin 
stattgefunden. An diesem Treffen konnten die Diskussionen über 
Lösungen in den noch offenen Verhandlungspunkten weiter vertieft 
werden. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 6. März 2003 in 
Brüssel statt.
Die Verhandlungen zielten in erster Linie darauf ab, die noch 
offenen Fragen zu klären, um insbesondere die kommenden Treffen auf 
politischer Ebene zu den Bilateralen II vorzubereiten. Folgende 
Punkte standen dabei im Vordergrund: - Internationale Rechtshilfe 
unter Wahrung des schweizerischen Bankgeheimnisses; - Modalitäten 
der Übernahme des zukünftigen Schengen Acquis durch die Schweiz.
Andererseits wurden an der heutigen Verhandlung Fragen zu Dublin 
thematisiert, welche bereits am Vortag auf Expertenebene besprochen 
worden waren. In diesem Bereich sehen beide Seiten keine grösseren 
Schwierigkeiten. Das Dubliner Erstasylabkommen wird in eine 
Gemeinschaftsverordnung (Dublin II) überführt, welche von der EG 
demnächst formell verabschiedet wird. Dublin II soll - gemeinsam mit 
der am 15. Januar 2003 in Betrieb genommenen europäischen Datenbank 
für Fingerabdrücke (Eurodac) - entscheidend zur Verbesserung der 
Zusammenarbeit der an Dublin beteiligten Staaten in der Asylpolitik 
beitragen.
Gegenstand der Gespräche bildeten schliesslich Fragen zur 
Anwendung 
und Auslegung der Bestimmungen des Schengen Acquis. Die Behörden und 
Gerichte der Schweiz bzw. der EU sollen die Bestimmungen von 
Schengen/Dublin möglichst einheitlich anwenden. Zu diesem Zweck ist 
vorgesehen, dass ein Gemischter Ausschuss die Rechtsprechung des 
Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften einerseits sowie 
diejenige der zuständigen schweizerischen Gerichte andererseits 
verfolgt und allfällige Divergenzen zu beseitigen versucht. In 
diesem Zusammenhang kann die Schweiz beim Gerichtshof der 
Europäischen Gemeinschaften auch Schriftsätze einreichen oder 
schriftliche Erklärungen abgeben.
Weitere Auskünfte: Urs Hammer, schweizerische Mission bei der EU, 
Brüssel, Tel. (0032) 02 286 13 29
Presserohstoff
Schengen regelt die Aufhebung der Personenkontrollen an den 
Binnengrenzen. Zur Kompensation eines allfälligen 
Sicherheitsverlusts werden die Kontrollen an den Aussengrenzen des 
Schengen Raums verstärkt und die internationale 
Polizeizusammenarbeit der Schengenstaaten intensiviert. Das 
Kernstück dieser Zusammenarbeit ist das elektronische 
Fahndungssystems SIS. Mit Hilfe dieses computergestützten 
Informationssystems können Fahndungsdaten zu Personen und 
Gegenständen in Echtzeit ausgeschrieben und abgerufen werden. SIS 
wird von der Vereinigung der schweizerischen Kriminalpolizeichefs 
als unabdingbares Mittel im Kampf gegen das grenzüberschreitende 
Verbrechen angesehen.
Das Dubliner Übereinkommen dient der effizienten europäischen 
Koordination und Lastenteilung in der Asylpolitik und ist ein 
entscheidendes Instrument gegen den Asylmissbrauch. Es wird 
demnächst durch eine EG-Verordnung (Dublin II) ersetzt, welches zu 
einer verbesserten Zusammenarbeit führen soll. Das Dubliner System 
bestimmt einerseits das für die Prüfung eines Asylantrags zuständige 
Mitgliedland und vermindert Zweitgesuche. Durch die Inbetriebnahme 
der elektronischen Datenbank für Fingerabdrücke Eurodac am 15. 
Januar 2003 werden solche Zweitgesuche klar identifizierbar und die 
betroffenen Gesuchsteller können ins zuständige Erstgesuchsland 
zurückgeführt werden. Als "Dublin-Mitgliedstaat" könnte auch die 
Schweiz Zweitasylgesuche ablehnen und ins zuständige Land 
zurückführen, was eine effiziente Asylpolitik erlaubt, die sich auf 
die wirklich Schutzbedürftigen konzentrieren kann. Ohne Assozierung 
an Dublin wird die Schweiz zur Ausweichadresse für abgewiesene 
Asylsuchende in Europa, was sich - mit dem zu erwartenden Anstieg 
der Gesuchszahlen - zunehmend negativ auf die Schweizer Asylpolitik 
auswirken dürfte.
Weitere Informationen zu Schengen/Dublin finden sich auch auf der 
Internetseite des EJPD (www.ejpd.admin.ch).

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