weko: Weko verlängert das Prüfungsverfahren des Zusammenschlusses Edipresse-Corbaz
(ots)Mit Entscheid vom 14. Oktober 2002 hat die Wettbewerbskommission (Weko) die Prüfungsfrist des Zusammenschluss-Vorhabens zwischen Edipresse und Corbaz um zwei Monate verlängert.
Am 14. Oktober 2002 hat die Weko die Prüfungsfrist des geplanten Zusammenschlusses zwischen Edipresse und Corbaz um zwei Monate bis am 20. Dezember 2002 verlängert.
Dieser Entscheid liegt darin begründet, dass entscheidende Elemente, welche für die Evaluation des Zusammenschlusses durch die Weko notwendig sind, von den beteiligten Unternehmen nicht innerhalb der ordentlichen Prüfungsfrist von vier Monaten beschafft werden können. Die ordentliche Frist wäre am 21. Oktober abgelaufen.
Das Kartellgesetz sieht vor, dass die Frist verlängert werden kann, wenn die Weko bei der Prüfung des Zusammenschlusses durch Umstände gehindert wird, die von den beteiligten Unternehmen zu verantworten sind.
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