Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Der alte Schweizer Pass kann wieder verlängert werden
Bern (ots)
10.03.2003. Der bisherige Schweizer Pass, der seit 1985 in Umlauf ist, kann wieder verlängert werden. Das hat der Bundesrat entschieden, um den anhaltend grossen Ansturm auf den neuen Schweizer Pass aufzufangen. Die Schweizerinnen und Schweizer, die reisen müssen, sollen trotz technischen Schwierigkeiten und den damit verbundenen Wartezeiten rechtzeitig über ein gültiges Reisedokument verfügen.
Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, dass die Kantone und die Schweizerischen Vertretungen ab Dienstag, 11. März 2003 bis Ende Jahr alte Pässe noch einmal verlängern dürfen. Die Gültigkeitsdauer dieser alten Pässe 85 kann maximal bis zum 31. Dezember 2005 ausgedehnt werden. Insgesamt darf die Gültigkeitsdauer zwischen Erstausstellung und Ablaufdatum jedoch nicht mehr als 15 Jahre betragen.
Die Gratis-Hotline 0800 820 008 beim Bundesamt für Polizei ist weiterhin in Betrieb. Fragen zum neuen Pass oder zur Verlängerung der alten Pässe werden auch per E-Mail beantwortet: schweizerpass@fedpol.admin.ch.
Weitere Auskünfte: Arnold Bolliger, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 322 42 82