Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Schweiz ratifiziert den Rechtshilfevertrag mit Italien Italienische Rechtsprechung hat Klarheit geschaffen
Bern (ots)
26.03.2003. Der Bundesrat ratifiziert den bilateralen Rechtshilfevertrag mit Italien. Mehrere Entscheide höherer italienischer Gerichtsinstanzen haben die bisherigen Bedenken bezüglich der italienischen Auslegung und Anwendung des Zusatzvertrages und des einschlägigen Anwendungsgesetzes ausgeräumt. Der Zusatzvertrag zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen vereinfacht und beschleunigt das Rechtshilfeverfahren zwischen den beiden Staaten und ermöglicht damit eine effizientere Bekämpfung der internationalen Kriminalität.
Der bilaterale Vertrag vom 10. September 1998 war im Frühjahr 1999 durch die Bundesversammlung und im Herbst 2001 durch das italienische Parlament genehmigt worden. Die italienische Anwendungsgesetzgebung führte allerdings neue formelle Vorschriften ein, deren Auswirkungen auf das Rechtshilfeverfahren unklar erschienen. Der Bundesrat beschloss daher, zuerst die Auslegung der Anwendungsgesetzgebung durch die italienischen Gerichte abzuwarten und erst danach über die Ratifikation des Vertrags zu entscheiden.
Im letzten Jahr hielten das Verfassungsgericht und das Kassationsgericht Italiens in verschiedenen Entscheiden unter anderem fest, dass die offizielle Übermittlung von Rechtshilfeakten durch den ersuchten Staat genügt, um die Echtheit der Dokumente zu garantieren. Das Erfordernis, die einzelnen Akten zu beglaubigen, widerspreche dem internationalen Grundsatz, wonach sich die Staaten möglichst weitgehend Rechtshilfe gewähren sollen.
Die einheitliche Rechtsprechung der italienischen Gerichte räumte die Bedenken der Schweiz aus. Das Abkommen wird wie beabsichtigt das Rechtshilfeverfahren vereinfachen. Der Bundesrat beauftragte das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), zur Ratifikation des Rechtshilfevertrags zu schreiten und Italien mitzuteilen, dass das für das Inkrafttreten des Vertrages erforderliche Verfahren in der Schweiz abgeschlossen ist.
Weitere Auskünfte: Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 77 88