Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Die Todesstrafe vollständig abschaffen Das Protokoll Nr. 13 zur EMRK tritt am 1. Juli 2003 in Kraft
Bern / Strassburg(ots)22.04.2003. Ein weiterer Erfolg für die Menschenrechte rückt näher: Am 1. Juli 2003 tritt das Protokoll Nr. 13 zur EMRK in Kraft, das die vollständige Abschaffung der Todesstrafe vorsieht. Dieses Europarats-Protokoll wurde am 3. Mai 2002 in Wilna zur Unterzeichnung aufgelegt und von der Schweiz gleichentags unterzeichnet und ratifiziert.
Menschenrechtspolitik ist aus zwei Gründen ein Teil der schweizerischen Aussenpolitik: Einerseits weist die Schweiz eine lange humanitäre Tradition auf, anderseits dient der Schutz der Menschenrechte dem Frieden und der internationalen Stabilität. Im Rahmen ihrer Menschenrechtspolitik hat sich die Schweiz immer wieder auch für die Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt. Die keineswegs unfehlbare Justiz muss vor dem Risiko, Unschuldige zu töten, und vor der Gefahr, den Wert des Menschenlebens zu relativieren, bewahrt werden. Zudem trägt diese archaische Form der Strafe nicht zur Senkung der Kriminalität bei.
Recht jedes Menschen auf das Leben
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950 schützt das Recht jedes Menschen auf das Leben. Sie lässt jedoch als Ausnahme die Vollstreckung eines Todesurteils zu, das von einem Gericht im Falle eines durch das Gesetz mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist. Seither zeichnet sich im nationalen und internationalen Recht eine Entwicklung zur Abschaffung der Todesstrafe ab. Ein entscheidender Schritt wurde in Europa 1982 mit der Annahme des Protokolls Nr. 6 zur EMRK getan. Dieses Protokoll, das fast alle Vertragsstaaten der EMRK ratifiziert haben, sieht die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten vor. Allerdings schliesst es die Todesstrafe nicht für Taten aus, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. In der Folge setzten sich die Parlamentarische Versammlung sowie das Minsterkomitee des Europarats wiederholt für ein bislang von allen Vertragsstaaten respektiertes Hinrichtungs-Moratorium ein.
Letzter Schritt
Mit dem Protokoll Nr. 13 von 2002 machte der Europarat den letzten Schritt, um die Todesstrafe vollständig abzuschaffen. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, auch in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr niemanden zur Todesstrafe zu verurteilen oder hinzurichten. Neben der Schweiz haben bisher zehn weitere Staaten das Protokoll ratifiziert: Andorra, Bulgarien, Dänemark, Irland, Kroatien, Liechtenstein, Malta, Rumänien, die Ukraine und Zypern. Eine Reihe weiterer Staaten werden das Protokoll in naher Zukunft ebenfalls ratifizieren.
Weitere Auskünfte: Vizedirektor Philippe Boillat, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 40