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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Bezeichnung neuer Safe Countries im Asylbereich

Bern (ots)

25.06.2003. Der Bundesrat hat an seiner heutigen
Sitzung die Liste der verfolgungssicheren Staaten ergänzt. Ab 1. 
August 2003 gelten auch Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien als 
Safe Countries. Im weiteren wurden alle EU-Staaten, die 
EU-Beitrittskandidaten und die EFTA-Staaten als Safe Countries 
erklärt.
Der Bundesrat kann auf Vorschlag des Bundesamtes für Flüchtlinge 
(BFF) Herkunftsländer von Asylsuchenden, die als hinreichend 
verfolgungssicher gelten, als Safe Countries bezeichnen. 
Massgebliche Kriterien dafür sind insbesondere die Einhaltung der 
Menschenrechte, die Anwendung internationaler Konventionen im 
Menschenrechts- und Flüchtlingsbereich sowie eine signifikante 
Anzahl von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen aus dem 
betreffenden Land. Entsprechend diesen Kriterien hat der Bundesrat 
nach eingehender Prüfung entschieden, neu auch Bosnien und 
Herzegowina sowie Mazedonien zu Safe Countries zu erklären.
Die EU-Staaten, die EU-Beitrittskandidaten Estland, Lettland, Malta, 
Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische 
Republik, Ungarn und die Republik Zypern sowie die EFTA-Staaten 
bilden eine enge Wertegemeinschaft. Sie gelten als verfolgungssicher 
und sind etablierte, gefestigte europäische Demokratien. Aus diesem 
Grund wurden sie als Gruppe in die Safe Country-Liste aufgenommen.
Schnelle und effiziente Behandlung
Gemäss Asylgesetz muss auf Asylgesuche oder Beschwerden von 
Personen, die aus einem Safe Country stammen, nicht eingetreten 
werden, es sei denn, es lägen Hinweise auf eine Verfolgung vor. Das 
im Jahre 1990 eingeführte Safe Country-Prinzip erlaubt somit dem 
BFF, Gesuche aus solchen Herkunftsländern schnell und effizient zu 
behandeln. Gleichzeitig bleibt für tatsächlich verfolgte Personen 
weiterhin die Möglichkeit offen, in der Schweiz Asyl zu erhalten. 
Zurzeit gelten folgende Länder als Safe Countries: Albanien, 
Bulgarien, Gambia, Ghana, Indien, Litauen, Mongolei, Rumänien und 
Senegal.
Regelmässige Überprüfung
Das BFF überprüft mindestens einmal jährlich den Safe Country-Status 
eines jeden Landes. Verschlechtert sich die Lage in einem Safe 
Country nachhaltig, so beantragt das BFF dem Bundesrat unverzüglich 
den Widerruf des Status.
Im Jahre 2002 haben insgesamt 26'125 Personen ein Asylgesuch in der 
Schweiz gestellt. Davon entfielen 2'953 Gesuche (= 11,3%) auf 
Personen, die aus Ländern stammten, welche der Bundesrat nun als 
Safe Countries bezeichnet hat.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien und Kommunikation BFF, 031 325 93 50
Dominique Boillat, Medien und Kommunikation BFF, 031 325 98 80

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