Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Bezeichnung neuer Safe Countries im Asylbereich
Bern (ots)
25.06.2003. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Liste der verfolgungssicheren Staaten ergänzt. Ab 1. August 2003 gelten auch Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien als Safe Countries. Im weiteren wurden alle EU-Staaten, die EU-Beitrittskandidaten und die EFTA-Staaten als Safe Countries erklärt.
Der Bundesrat kann auf Vorschlag des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) Herkunftsländer von Asylsuchenden, die als hinreichend verfolgungssicher gelten, als Safe Countries bezeichnen. Massgebliche Kriterien dafür sind insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte, die Anwendung internationaler Konventionen im Menschenrechts- und Flüchtlingsbereich sowie eine signifikante Anzahl von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen aus dem betreffenden Land. Entsprechend diesen Kriterien hat der Bundesrat nach eingehender Prüfung entschieden, neu auch Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien zu Safe Countries zu erklären.
Die EU-Staaten, die EU-Beitrittskandidaten Estland, Lettland, Malta, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und die Republik Zypern sowie die EFTA-Staaten bilden eine enge Wertegemeinschaft. Sie gelten als verfolgungssicher und sind etablierte, gefestigte europäische Demokratien. Aus diesem Grund wurden sie als Gruppe in die Safe Country-Liste aufgenommen.
Schnelle und effiziente Behandlung
Gemäss Asylgesetz muss auf Asylgesuche oder Beschwerden von Personen, die aus einem Safe Country stammen, nicht eingetreten werden, es sei denn, es lägen Hinweise auf eine Verfolgung vor. Das im Jahre 1990 eingeführte Safe Country-Prinzip erlaubt somit dem BFF, Gesuche aus solchen Herkunftsländern schnell und effizient zu behandeln. Gleichzeitig bleibt für tatsächlich verfolgte Personen weiterhin die Möglichkeit offen, in der Schweiz Asyl zu erhalten. Zurzeit gelten folgende Länder als Safe Countries: Albanien, Bulgarien, Gambia, Ghana, Indien, Litauen, Mongolei, Rumänien und Senegal.
Regelmässige Überprüfung
Das BFF überprüft mindestens einmal jährlich den Safe Country-Status eines jeden Landes. Verschlechtert sich die Lage in einem Safe Country nachhaltig, so beantragt das BFF dem Bundesrat unverzüglich den Widerruf des Status.
Im Jahre 2002 haben insgesamt 26'125 Personen ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt. Davon entfielen 2'953 Gesuche (= 11,3%) auf Personen, die aus Ländern stammten, welche der Bundesrat nun als Safe Countries bezeichnet hat.
Weitere Auskünfte: Brigitte Hauser-Süess, Medien und Kommunikation BFF, 031 325 93 50 Dominique Boillat, Medien und Kommunikation BFF, 031 325 98 80