Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Bund verstärkt Integration der Ausländer und Ausländerinnen
Bern (ots)
25.06.2003. Der Bundesrat will die Integration der Zugewanderten gezielt fördern. Diesem Ziel dient die überarbeitete Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die dem IMES neu umfassende Koordinationsaufgaben überträgt. Der Integrationsförderung dient auch die vorgeschlagene Fünfjahresfrist für den Familiennachzug in der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer. Der Bundesrat hat am Mittwoch beide Revisionsentwürfe in die Vernehmlassung geschickt.
Der Bundesrat betrachtet Integrationspolitik als typische Querschnittaufgabe, die schulische, berufliche, soziale und rechtliche Integration umfasst. Staatliche Strukturen sollen den Integrationsaspekt in Zukunft stärker berücksichtigen und dabei vernetzt zusammenarbeiten. Dies bedarf der verbindlichen und transparenten Koordination. Die Koordination der integrationsrelevanten Aufgaben durch das Bundesamt für Zuwanderung, Auswanderung und Integration (IMES) ist deshalb eine wichtige geplante Neuerung der überarbeiteten Integrationsverordnung.
Die Koordination umfasst sowohl diejenige zwischen den einzelnen Departementen und Bundesämtern als auch zwischen Bund, Kantonen und grösseren Gemeinden. Hier werden die Kantone aufgefordert, Ansprechstellen für Integrationsfragen zu bezeichnen.
Erfolgreiche Integrationsbemühungen berücksichtigen
Die Auffassung, wonach Integration ein gegenseitiger Prozess ist und staatliche Integrationsleistungen mit der Integrationsbereitschaft der Ausländerinnen und Ausländer einhergehen, setzt sich zunehmend durch und prägt die Praxis. Der Entwurf sieht deshalb vor, dass erfolgreiche Integrationsbemühungen bei Entscheiden, die einen behördlichen Ermessensspielraum erlauben, zu berücksichtigen sind. So kann etwa der Erwerb von Kenntnissen einer Landessprache oder die Teilnahme an Bildungsangeboten als erfolgreiche Eigenleistung honoriert werden.
Neu sollen auch Personen aus dem Asylbereich, die längere Zeit in der Schweiz bleiben, an Integrationsleistungen teilhaben. Bei der Gewährung von Finanzhilfen wird die Rolle der Kantone gestärkt, indem sie mehr Mitsprache bei der Prüfung von Projektgesuchen erhalten können.
Familiennachzug innert fünf Jahren
Dem Integrationsgedanken folgt auch die vorgesehene Revision der Begrenzungsverordnung. Sie konkretisiert einen entsprechenden Beschluss des Parlaments im Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG). Neu ist für den Familiennachzug von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung eine Frist vorgesehen. Sie dürfen ihre Familienangehörigen nur in den ersten fünf Jahren nach der Einreise nachziehen; in Härtefällen sind Ausnahmen möglich. Ein möglichst rascher Nachzug der Kinder und Jugendlichen im Vorschul- und Schulalter trägt zu guten Startchancen in die Arbeitswelt bei und verbessert die Integration in Ausbildung und Beruf.
Weitere Auskünfte Mario Tuor, Informationsdienst IMES, Tel. 031 324 31 50