Leistungsvereinbarungen mit Medien werden offen gelegt
Vaduz (ots)
Die Leistungsvereinbarungen, welche die Regierung mit drei Medienhäusern abgeschlossen hat, werden im Sinne einer umfassenden Transparenz offen gelegt.
Vor der Offenlegung prüfte der Rechtsdienst der Regierung in einem Gutachten das Verhältnis zwischen Informations- und Datenschutzgesetz. Die Abklärungen des Rechtsdienstes haben ergeben, dass einer Offenlegung der Leistungsvereinbarungen nach dem Grundsatz der Interessensabwägung grundsätzlich keine private Interessen entgegenstehen. Der Rechtsdienst empfiehlt in seiner Stellungnahme dennoch, Daten, welche beispielsweise Rückschlüsse auf Monatslöhne einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Medienunternehmen zulassen, nicht bekannt zu geben oder offen zu legen. Schützenswerte private Daten werden deshalb anonymisiert.
Die Regierung wird den entsprechenden Interessensgruppen, welche Akteneinsicht in die Leistungsvereinbarungen verlangt haben, die Akten unter Wahrung der Anonymität der schützenswerten privaten Daten offen legen. Damit soll auch der in der Öffentlichkeit von einigen Interessensgruppen suggerierte Vorwurf an die Regierung, in den Leistungsvereinbarungen etwas verstecken zu wollen, entkräftet werden. Im Übrigen hat sich der Inhalt der Leistungsvereinbarung vom Entwurfstadium am 6. Dezember 2000 bis zur Unterzeichnung nicht geändert.
Die Regierung ist stets bemüht, transparent und offen zu informieren. Allerdings dürfen im Sinne einer Informationspolitik die schützenswerten Interessen Privater nicht verletzt werden.
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