Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: EU-Erweiterung: Bundesrat verabschiedet Verhandlungsmandat zur Personenfreizügigkeit
Bern (ots)
02.07.2003. Das Abkommen des freien Personenverkehrs soll auf die neuen EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet werden: Der Bundesrat hat nach Konsultation der Kantone und der aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments das entsprechende Verhandlungsmandat verabschiedet.
Der Bundesrat sieht sich nach seinen Konsultationen mit der Konferenz der Kantonsregierungen und den aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat in seiner Position bestätigt. Der Mandatsentwurf des Bundesrates vom 14. Mai 2003 wurde gutgeheissen, so dass die Verhandlungen zur Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die neuen EU-Länder aufgenommen werden können. Die EU wird sich am 1. Mai 2004 um voraussichtlich zehn neue Mitgliedländer erweitern (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern). Dadurch werden sechs der sieben bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU automatisch auf die neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt. Nur für das Personenfreizügigkeitsabkommen sind Verhandlungen nötig.
Gegenstand der Verhandlungen mit der EU werden angemessene Übergangsregelungen sein. Mit Fristen und Kontingenten soll die Zuwanderung gesteuert und unter gewissen Voraussetzungen begrenzt werden, wie dies bereits im Freizügigkeitsabkommen gegenüber den bisherigen EU-Mitgliedern möglich ist. Der Zugang zum Arbeitsmarkt soll auch gegenüber den neuen Mitgliedländern schrittweise geöffnet werden.
Die EU-Erweiterung bewirkt eine bedeutende Öffnung des auf 450 Millionen Menschen anwachsenden EU-Binnenmarkts und ist für die Schweizer Wirtschaft eine Chance. Sodann ergeben sich für die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften wie auch von Hilfskräften interessante Perspektiven.
Fakultatives Referendum
In der Schweiz werden die eidgenössischen Räte über das Verhandlungsergebnis mit der EU befinden. Der Parlamentsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Mit dem Inkrafttreten der Ausdehnung des Abkommens ist frühestens 2005 zu rechnen. Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens ändert nichts daran, dass die Bundesversammlung im Jahr 2009 - sieben Jahre nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens - über die Weiterfüh-rung des Abkommens entscheiden wird. Auch dieser Entscheid wird dem fakultativen Referendum unterstehen.
Keinen Einfluss haben die anstehenden Verhandlungen auf die flankierenden Massnahmen, die am 1. Juni 2004 in Kraft treten und auch auf Erwerbstätige aus den EU-Neumitgliedstaaten Anwendung finden werden. Diese Massnahmen schützen die schweizerischen Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping. Die effiziente Umsetzung und konsequente Anwendung dieser Massnahmen wird von grosser Wichtigkeit sein.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen seit dem 1. Juni 2002 sowie EU-Studien über Migrationsbewegungen infolge der EU-Erweiterung zeigen, dass nicht mit einer übermässigen Zuwanderung zu rechnen ist.
Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens liegt auf der Linie der Migrati-onspolitik des Bundesrates. Diese sieht einerseits eine Öffnung gegenüber der EU/EFTA vor, anderseits wird die Zuwanderung aus allen anderen Staaten auf qualifizierte Arbeitskräfte beschränkt.
Weitere Auskünfte: Dieter W. Grossen, Stellvertretender Direktor IMES, Tel. 031 323 51 18