Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Anpassung der Bundesentschädigung für interkantonale Polizeieinsätze Bund übernimmt Regelung der Kantone
Bern (ots)
26.11.03. Bund und Kantone entschädigen interkantonale Polizeieinsätze künftig nach demselben Ansatz. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung entschieden, sich dem Abgeltungsmodell der Kantone anzuschliessen. Die nötige Änderung in der «Verordnung über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit» wird auf den 1. Dezember 2003 in Kraft gesetzt.
Für die Entschädigung der Leistungen bei interkantonalen Polizeieinsätzen (IKAPOL-Einsätzen) haben Bund und Kantone bislang unterschiedliche Ansätze gekannt. Die Kantone verrechneten bei Einsätzen zu Gunsten eines anderen Kantons untereinander 400 Franken für einen Arbeitstag von acht Stunden. Der Bund seinerseits bezahlte bei Einsätzen zu seinen Gunsten 400 Franken als Pauschale für einen ganzen Tag.
Um eine einheitliche Lösung zu schaffen, übernimmt der Bund nun die Regelung, die unter den Kantonen gilt: Bei interkantonalen Polizeieinsätzen zu Gunsten des Bundes wird den Kantonen neu die geleistete Arbeitszeit nach einem Ansatz von 400 Franken pro eingesetzte Person für je acht Stunden vergütet. Spesen werden separat entschädigt. Gegenüber der bisherigen Regelung ist für künftige IKAPOL-Einsätze mit Mehrkosten von rund einem Drittel zu rechnen. Die neue Regelung findet bereits im Rahmen des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft (WSIS) vom kommenden Dezember in Genf Anwendung.
Weitere Auskünfte: Guido Balmer, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 324 13 91