Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Gegen eine stärkere Besteuerung von hohen Einkommen und Vermögen
Bern (ots)
11. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat widersetzt sich Ideen, die auf eine Aufhebung des Bankgeheimnisses oder auf die Einführung einer nationalen Reichtumssteuer abzielen. Ebenso wenig befürwortet er eine Neulancierung bereits früher geprüfter und abgelehnter Massnahmen wie die Besteuerung von Treuhandvermögen oder die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer durch den Bund. Dies schreibt er in seiner Stellungnahme zu einer Motion von Nationalrat Jean Spielmann (PdA/GE) ab, die er zur Ablehnung empfiehlt.
Spielmann hatte in einer Motion vom 19. Juni 2003 vor allem Massnahmen zur stärkeren Besteuerung des Einkommens und Vermögens natürlicher Personen sowie des Kapitals juristischer Personen gefordert.
Der Bundesrat kann sich in seiner Stellungnahme mit keiner der vom Motionär angeführten Steuerreform-Vorschläge anfreunden. So fehle beispielsweise ein ausreichender Handlungsbedarf zur Einführung einer eidgenössischen Reichtumssteuer, da der geltende Tarif der direkten Bundessteuer bereits heute durch eine starke Progression geprägt sei. Auch eine Aufhebung des Schweizer Bankgeheimnisses stehe nicht zur Diskussion, da der Schutz der Privatsphäre aufrechterhalten bleiben müsse. Dies bedeute jedoch keinesfalls, dass die Landesregierung Missbräuche dieses Schutzes billige. Die schweizerische Rechtsordnung enthalte zahlreiche Bestimmungen, die den Missbrauch des Bankgeheimnisses verhinderten und bei kriminellen Machenschaften wie Bestechung, Geldwäscherei oder Steuerbetrug den Schweizer Behörden den Zugang zu Bankinformationen eröffneten. Solche Auskünfte könnten im Rahmen von Rechtshilfegesuchen schon heute auch ausländischen Behörden erteilt werden.
Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne
Die Wiederaufnahme von Diskussionen zu früher gefällten Entscheiden scheint dem Bundesrat ebenfalls nicht fruchtbar zu sein. Zwar pflichtet er dem Motionär bei, dass die von ihm geforderte Besteuerung von Kapitalgewinnen auf beweglichem Privatvermögen berechtigt sei, sofern lediglich die rein steuersystematische Seite betrachtet werde. Eine neue Steuer müsse jedoch immer auch in das gesamte Umfeld eines Steuersystems passen. Diesbezüglich seien bei den schweizerischen Verhältnissen grosse Vorbehalte anzubringen, da jene Länder, die private Kapitalgewinne besteuern, in der Regel keine Vermögenssteuer und/oder keine wirtschaftliche Doppelbesteuerung auf Unternehmensgewinnen und ausgeschütteten Dividenden kennten.
Auch die Wiedereinführung einer Besteuerung des Vermögens natürlicher Personen durch den Bund, so der Bundesrat weiter, sei der falsche Weg. Hierzu bräuchte es eine entsprechende Grundlage in der Bundesverfassung, der Volk und Stände zustimmen müssten. Die Erfolgschancen eines solchen Vorhabens wären jedoch als sehr gering einzuschätzen. Ins gleiche Kapitel falle auch die Idee einer Besteuerung von Treuhandvermögen, welche während den parlamentarischen Beratungen in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts vor allem wegen der drohenden Abwanderungsgefahr der Treuhandgeschäfte ins Ausland verworfen worden sei.
Aus den genannten Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Auskunft: Christine Gante, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 323 25 74 (Vormittag) Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 324 91 29 (Nachmittag)
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