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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Revidiertes Stiftungsrecht soll zusätzliche Anreize für Zuwendungen schaffen Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates

Bern (ots)

05.12.2003. Der Bundesrat unterstützt die Revision des
Stiftungsrechts. Dies hält er in seiner Stellungnahme zu einem 
Bericht und Gesetzesentwurf der Kommission für Wirtschaft und 
Abgaben des Ständerates fest.
Mit der Revision des Stiftungsrechts soll ein Umfeld geschaffen 
werden, das für vermögende Bürgerinnen und Bürger Anreize schafft, 
der Allgemeinheit Mittel zur Erfüllung von Aufgaben in Erziehung, 
Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur etc. zur Verfügung zu 
stellen. Der Bundesrat unterstützt insbesondere die Einführung einer 
obligatorischen Revisionsstelle, welche mehr Transparenz schafft. Er 
begrüsst auch die Möglichkeit, dass in Zukunft der Stifter den 
Stiftungszweck im Verlaufe der Zeit ändern kann. Das Stiftungsrecht 
wird dadurch flexibler und attraktiver.
Vorgesehen sind weiter steuerliche Erleichterungen: So sollen 
künftig auch Zuwendungen abzugsfähig sein, die nicht in Geldform 
erfolgen (z.B. Liegenschaften). Die von der Kommission 
vorgeschlagenen Erhöhungen der abzugsfähigen Zuwendungen von 10 auf 
40 Prozent - und unter besonderen Bedingungen sogar auf 100 Prozent 
- des Reineinkommens (natürliche Personen) oder des Reingewinns 
(juristische Personen) gehen dem Bundesrat dagegen deutlich zu weit. 
Er schliesst sich der Stellungnahme zahlreicher Kantone an und 
beantragt eine Erhöhung des Abzuges auf maximal 20 Prozent.
Weitere Auskünfte: 
Giacomo Roncoroni, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 26
Gotthard Steinmann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel 031 322 74 34

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