PD: Friedenspolitik im Zeichen der kritischen Lage der Bundesfinanzen
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat
die Beratung eines Gesetzes sowie zweier Rahmenkredite betreffend
die zivile Friedensförderung abgeschlossen. Beim Rahmenkredit für
die Massnahmen des EDA in diesem Bereich beantragt sie ihrem Rat,
das Kreditvolumen von 240 auf 175 Millionen Franken zu kürzen.
Ferner hat die APK-S im Rahmen des parlamentarischen
Mitberichtsverfahrens die Botschaft über die Finanzierung der
Exportförderung für die Jahre 2004-2007 beraten. Zudem hat sich die
Kommission aus aktuellem Anlass durch Bundesrätin Micheline
Calmy-Rey über die Geiselbefreiung in Mali orientieren lassen.
Die Kommission hatte sich bereits an ihrer Sitzung vom 3./4. April
2003 mit dem Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen
Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (02.077n), dem
Rahmenkredit über Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und
Menschenrechtsförderung (02.076n) und dem Rahmenkredit für zivile
friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS (02.091n) befasst.
Dabei hatte sie das EDA aufgefordert, verschiedene Varianten über
die Höhe des Rahmenkredits betreffend seine friedenspolitischen
Tätigkeiten aufzustellen.
Gestützt auf den erhaltenen Informationen hat die Kommission vier
Optionen eingehend diskutiert: 144 175 200 240 Millionen
Franken. Einige Mitglieder plädierten für ein verstärktes
friedenspolitisches Engagement als eine neue Form der Guten Dienste.
Dies ermöglicht eine profilierte Positionierung der Schweiz im
internationalen Umfeld vor dem Hintergrund steigender Bedürfnisse
nach Konfliktprävention und bearbeitung. Die Mehrheit der
Kommission befand jedoch, dass angesichts der prekären Finanzlage
des Bundes und im Hinblick auf das Entlastungsprogramm, auch in
diesem Gebiet sich Sparmassnahmen aufdrängen und das politisch
Wünschbare dem finanziell Machbaren zu unterordnen ist. Ein Antrag
auf 175 Millionen Franken obsiegte sodann mit 6 zu 6 Stimmen und
Stichentscheid des Kommissionspräsidenten gegen einen Antrag auf 200
Millionen Franken und mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung gegen
den Antrag von Bundesrat und Nationalrat auf 240 Millionen Franken.
Diese Lösung bedeutet konkret eine Plafonierung der jährlichen
Verpflichtungskredite auf das im Jahr 2002 erreichte Volumen von 44
Millionen Franken.
Dem Bundesgesetz sowie dem Rahmenkredit des VBS hat die Kommission
einhellig zugestimmt, wobei sie Ihrem Rat einige Änderungen im
Vergleich zur Fassung des Nationalrates beantragt.
Mit der Botschaft über die Finanzierung der Exportförderung für die
Jahre 2004-2007 (03.021n) hat sich die APK-S im Rahmen des
parlamentarischen Mitberichtsverfahrens auseinandergesetzt. Die
Kommission geht mit dem Nationalrat einig, dass eine Evaluation der
Exportförderung angebracht ist, um die notwendigen Bereinigungen und
Verbesserungen der Strukturen vornehmen zu können. Mit 5 zu 4
Stimmen schlägt sie aber der mit der Vorberatung dieses Geschäftes
beauftragten Kommission für Wirtschaft und Abgaben vor, im Gegensatz
zum Nationalrat einen Rahmenkredit von 34 Millionen Franken für eine
Dauer von zwei Jahren (2004-2005) zu genehmigen. Der vom Nationalrat
gewährte einjährige Rahmenkredit von 17 Millionen für 2004 ist aus
ihrer Sicht zu kurz, um eine fundierte Evaluation zu ermöglichen.
Ferner hat sich die Kommission durch Bundesrätin Micheline Calmy-Rey
über die Umstände der Geiselbefreiung in Mali orientieren lassen.
Dabei hat sie der Vorsteherin des EDA und den involvierten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihre Höhe Anerkennung für die
erfolgreiche Bewältigung der schwierigen Angelegenheit
ausgesprochen. Zur Frage eines allfälligen Lösegeld schloss sich die
Kommission der Vorsteherin des EDA an, das Thema nicht weiter zu
erörtern, insbesondere um keine Nachahmungstäter auf den Plan zu
rufen. Hingegen insistierte sie darauf, dass die Schweiz von den
involvierten Ländern alles abverlange, um die Entführer zur
Rechenschaft zu ziehen. Ebenso hielt sie eine Diskussion über die
Kostenbeteiligung der Entführten im vorliegenden Einzelfall nicht
für opportun, liess sich aber über die Rechtslage und den
Ermessensspielraum der zuständigen Behörden in der Praxis
orientieren. An einer späteren Sitzung will die Kommission auf die
Angelegenheit zurückkommen und Massnahmen prüfen, sofern sie
Handlungsbedarf dafür erkennen sollte.
Schliesslich hat die APK-S das Verhandlungsmandat für die WTO-
Ministerkonferenz in Cancun in September 2003 und das Bundesgesetz
über die internationale Währungskooperation (03.036s) beraten.
Die Kommission hat am 21./22. August 2003 unter dem Vorsitz von
Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG) und im Beisein von Bundesrätin
Micheline Calmy-Rey und Bundesrat Joseph Deiss in Lenzburg getagt.
Bern, 22. August 2003
Parlamentsdienste
Auskünfte:
Ständerat Maximilian Reimann, Kommissionspräsident,
Tel. 062 871 26 77
Paolo Janke, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 15
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