Freisetzungsverordnung endlich korrekt anwenden - gegen weitere Verschärfungen
Zürich (ots)
Die InterNutrition hat mit Befriedigung den positiven Rekursentscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK zum Freisetzungsgesuch der ETH Zürich mit Weizen zur Kenntnis genommen.
Der Entscheid des UVEK bedeutet, dass die geltende Freisetzungsverodnung die Forschung mit gentechnisch veränderten Organismen grundsätzlich ermöglicht. Bedauerlich ist die zeitliche Verzögerung bei der Behandlung des Gesuches. Der Entscheid des UVEK macht den Weg frei für die korrekte Umsetzung der Freisetzungsverordnung und stellt damit wieder Rechtssicherheit her. Die Begründung des UVEK stärkt die Position der Eidgenössischen Fachkommiossion für biologische Sicherheit EFBS, deren Empfehlung von der Bewilligungsbehörde übergangen wurde. Der UVEK-Entscheid macht deutlich, dass die bestehende Freisetzungsverordnung - mindestens für Forschungsprojekte - praxistauglich ist, wenn auch mit extrem hohen Hürden.
Der UVEK-Entscheid stärkt den Forschungsplatz Schweiz und ist auch ein klares Signal für das neue Gentechnik-Gesetz. Die Hürden der geltenden Freisetzungsverordnung sind jetzt schon sehr hoch und bedeuten ein Höchstmass an Sicherheit. Eine Verschärfung dieser Bestimmungen, wie sie in der Genlex-Version der Nationalratskommission enthalten sind, würde hingegen die Pflanzenforschung in der Schweiz praktisch verunmöglichen. Deshalb müssen statt der Bestimmungen mit Verbotscharakter erfüllbare Kriterien aufgestellt werden für die Freisetzung von gentechnisch veränderter Organismen. Leitlinie müsste dabei die geltende Freisetzungsverordnung sein und nicht die noch restriktiveren Bestimmungen, wie sie die Nationalratskommission vorschlägt.
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