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Bundeskanzlei BK

Der Bundesrat legt seine Ziele für 2002 vor Klare politische Schwerpunkte entlang dem politischen Grundkurs der Legislaturplanung

Bern (ots)

Mit seinen Zielen 2002 will der Bundesrat weitere
Reformschritte in Richtung einer offenen, kooperativen, attraktiven
und lebenswerten Schweiz unternehmen. Unser Land zeichnet sich im
internationalen Vergleich nach wie vor durch hohe politische
Stabilität und eine beachtliche Reformfähigkeit aus. Der
grundsätzliche politische Kurs verspricht auch in Zukunft Erfolg.
Allerdings stellen die Ereignisse der letzten Wochen grosse
zusätzliche Herausforderungen dar, die unter anderem eine Überprüfung
der Planungsinstrumente erfordern.
Im kommenden Jahr setzt sich der Bundesrat folgende Schwerpunkte:
Die Schweiz als Partnerin in der Welt
Die neuen bilateralen Verhandlungen sollen im Jahr 2002
abgeschlossen werden. Mit verschiedenen Massnahmen ist die
internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen organisierte
Kriminalität und Terrorismus zu intensivieren. Gleichzeitig sind auch
Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und der Grundrechte zu
konkretisieren und umzusetzen.
Die Schweiz als attraktiver Denk-, Werk- und Schaffensplatz
Ein neuer Artikel in der Bundesverfassung soll Bund und Kantonen
eine gemeinsame und umfassende Hochschulpolitik ermöglichen. Die
beiden Unternehmen Swisscom AG und Post sind im Interesse von
Bevölkerung und Volkswirtschaft zu stärken. Dazu werden verschiedene
Optionen geprüft und Vorschläge vorgelegt, wobei für den Bundesrat
ein langfristig leistungsfähiger Service public im Zentrum der
Überlegungeng steht. Mit der Agrarpolitik 2007 will er die
grundlegenden Reformen des letzten Jahrzehnts weiterverfolgen und die
schweizerische Landwirtschaft konsequent auf Wettbewerbsfähigkeit und
Nachhaltigkeit ausrichten. Eine neue Finanzordnung soll die
verfassungsmässige Befristung der wichtigsten Bundeseinnahmen,
Mehrwertsteuer und direkte Bundessteuer, aufheben. Mit der neuen
Unternehmenssteuerreform sollen ertragsneutral Investitionen
entlastet werden. Mit einer neuen Leistungsvereinbarung werden der
SBB die Ziele für den Investitionsbereich vorgegeben und via
Zahlungsrahmen die entsprechenden finanziellen Mittel beantragt. Die
neue Medienordnung soll einen leistungsfähigen Service public
gewährleisten und gleichzeitig der privaten Initiative mehr
Gestaltungsspielraum eröffnen.
Die Schweiz als Heimat für alle ihre Bewohnerinnen und Bewohner
Nachdem der Bundesrat in den letzten beiden Jahren zu den
wichtigen Sozialversicherungen Revisionen vorgelegt hat, wird er
Anfang 2002 die Ergebnisse der Wirkungsanalysen zum KVG sorgfältig
prüfen und darauf basierend das weitere Vorgehen festlegen. Das neue
Ausländergesetz konkretisiert die migrationspolitische
Neuorientierung und im Asylbereich soll das Verfahren effizienter und
kostengünstiger ausgestaltet werden.
Optimierung der Planungsinstrumente
Die Ereignisse der letzten Monate haben Grenzen der Planung
staatlichen Handelns aufgezeigt. Sie zeigen insbesondere, dass der
strategischen Umfeldanalyse künftig mehr Beachtung zu schenken ist.
Der Bundesrat wird deshalb seine Instrumente mit Blick auf die
nächste Legislaturplanung überprüfen und optimieren.
Bedeutung der Jahresziele des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 1. März 2000 den Bericht über
die Legislaturplanung 1999-2003 verabschiedet und damit seine
strategischen Ziele und politischen Schwerpunkte der nächsten vier
Jahre festgelegt. Diese sind der übergeordnete Rahmen für die
Jahresziele, die jeweils für das betreffende Jahr die Umsetzung
konkretisieren. Der Bundesrat führt mit Hilfe dieser vorgegebenen
Prioritäten die Arbeit der Verwaltung und gestaltet so die
Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeit kohärenter. Grundsätzlich
haben die Ziele des Bundesrates keinen rechtlich bindenden Charakter,
sondern stellen eine politische Absichtserklärung dar: Sie sollen die
Marschrichtung und die Schwerpunkte der bundesrätlichen Politik
abstecken, ohne aber zum Korsett zu werden, das unvorhersehbare,
jedoch sachlich dringend gebotene Massnahmen verhindern würde. Der
Bundesrat behält sich deshalb vor, in begründeten Fällen von den
Jahreszielen abzuweichen.
Auf Wunsch der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte wird in
den Jahreszielen 2002 erstmals ein neuer Anhang 3 mit den wichtigsten
geplanten Wirksamkeitsprüfungen (Evaluationen) geführt. Damit soll
ein Beitrag zur Umsetzung von Artikel 170 der Bundesverfassung
geleistet werden.
Gestützt auf die Jahresziele nimmt die Bundespräsidentin oder der
Bundespräsident jeweils in der Dezembersession im Namen des
Bundesrates eine mündliche Standortbestimmung vor.
Bezugsquelle
Die gedruckte Fassung der Ziele des Bundesrats im Jahr 2002 kann
unter Beilage einer adressierten Klebeetikette kostenlos beim
Bundesamt für Bauten und Logistik, EDMZ, 3003 Bern, bezogen werden.
Das 38-seitige Dokument kann auch elektronisch bestellt werden
(E-mail:  verkauf.zivil@bbl.admin.ch). Schliesslich sind die Ziele des
Bundesrats im Jahr 2002 auf Internet abrufbar: www.admin.ch (Rubrik:
Neues in unserem Informationsangebot)

Kontakt:

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

André Nietlisbach
Sektion Planung und Strategie
Tel. +41/31/322'38'90

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