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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Mit mehr Effizienz gegen die transnationale organisierte Kriminalität Bundesrat schickt UNO-Übereinkommen in die Vernehmlassung

Bern (ots)

15.12.2003. Der Bundesrat will durch den Beitritt zum
UNO- Übereinkommens gegen transnationale organisierte Kriminalität 
und zu den beiden Zusatzprotokollen gegen Menschenhandel und 
Menschenschmuggel die internationale Zusammenarbeit verstärken. Er 
hat am Montag das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) 
beauftragt, diese internationalen Erlasse in die Vernehmlassung zu 
schicken.
Das UNO-Übereinkommen und die Zusatzprotokolle verkörpern eine 
wichtige Weiterentwicklung des internationalen Strafrechts und 
bilden einen Meilenstein in der internationalen Zusammenarbeit gegen 
grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Es ist das erste 
Instrument, das Prävention und Bekämpfung dieser Verbrechensformen 
in einer Konvention weltweit regelt. Die Schweiz hat das 
Übereinkommen am 12. Dezember 2000 und die beiden Zusatzprotokolle 
am 2. April 2002 unterzeichnet.
Verpflichtungen der Vertragsstaaten
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Beteiligung an einer 
kriminellen Organisation unter Strafe zu stellen und die 
Geldwäscherei für strafbar zu erklären. Sie müssen zudem prüfen, ob 
die aktive und passive Korruption von ausländischen Amtsträgern 
bestraft werden soll. Weiter sollen juristische Personen 
strafrechtlich, zivilrechtlich oder administrativ belangt werden 
können. Schliesslich ist die Einziehung von deliktisch erlangten 
Vermögenswerten sicherzustellen.
Fokus auf Frauen und Kinder
Das Zusatzprotokoll gegen den Menschenhandel befasst sich mit dem 
Kampf gegen den Handel mit Menschen zum Zweck der Ausbeutung, wobei 
Frauen und Kinder besondere Aufmerksamkeit erhalten. Die Ausbeutung 
kann sexueller oder anderer Art sein (Arbeitsleistung, Entnahme von 
Organen). Strafbarkeit des Handels, Prävention, Opferschutz und 
Zusammenarbeit unter den Vertragsstaaten sind die wichtigsten 
Inhalte des Protokolls.
Mehr Schutz vor Menschenschmugglern
Im Zusatzprotokoll gegen Menschenschmuggel sind Verpflichtungen 
enthalten, die den illegalen und ausbeuterischen 
grenzüberschreitenden Schmuggel von Migrantinnen und Migranten sowie 
die Herstellung oder Beschaffung von gefälschten Dokumenten unter 
Strafe stellen.
Das geltende schweizerische Recht genügt den Ansprüchen des 
Übereinkommens gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität 
und der beiden Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und 
Menschenschmuggel weitgehend. Einzig die geltende Strafnorm des 
Menschenhandels genügt den Anforderungen noch nicht. Der Vorentwurf 
für eine neue Bestimmung, die neben der sexuellen auch die 
kommerzielle Ausbeutung von Menschen erfasst, befindet sich 
allerdings bereits in der Vernehmlassung.
Weitere Auskünfte:
Anita Marfurt, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 324 93 28

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