pafl: Familienbüchlein wird abgeschafft
(ots)
Vaduz, 6. August (pafl) -
Die Regierung sieht sich aus nachstehenden Gründen veranlasst, die Institution des Familienbüchleins abzuschaffen: Das Familienbüchlein wird nach der Trauung an Neuvermählte zusammen mit dem Eheschein ausgegeben und dient dann im Verkehr mit den Verwaltungsbehörden lediglich als Ausweis über den Bestand der Familie. Von verschiedenen Stellen wurde nun mehrfach zu Recht moniert, dass eine Ausgabe des Familienbüchleins nur an Verheiratete zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber ledigen Müttern führe. Weiters hat das Familienbüchlein in Liechtenstein keine unumschränkte Beweiskraft und wird demgemäss nur noch bedingt als Dokument akzeptiert.
Insbesondere lässt nur ein kleiner Teil der Landesbürger das Familienbüchlein beim Zivilstandsamt nachtragen bzw. aktualisieren, weshalb die Möglichkeit besteht, dass bei fehlendem Nachtrag inkorrekte Namensführungen von anderen Ämtern übernommen werden. Dagegen bietet ein aktueller Familienregisterauszug die Gewähr dafür, dass nur aktualisierte Personenstandsdaten vorliegen und im Rechtsverkehr verwendet werden.
Auf Grund dieser Sachlage hat die Regierung beschlossen, die entsprechenden Verordnungen abzuändern und das Familienbüchlein abzuschaffen.
Kontakt:
Zivilstandsamt
Tel.: +423/236 69 25