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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Trennungsfrist im Scheidungsrecht wird auf zwei Jahre verkürzt Gesetzesänderung tritt nach Ablauf der Referendumsfrist am 1. Juni 2004 in Kraft

Bern (ots)

07.01.2004. Der scheidungswillige Ehepartner wird ab
1. Juni 2004 bereits nach zwei Jahren Trennung mit einer Klage die 
Scheidung verlangen können. Die neue Regelung gilt auch für jene 
Eheleute, die bereits getrennt leben: Für die Gutheissung der Klage 
auf Scheidung genügt ein zweijähriges Getrenntleben im Zeitpunkt des 
Inkrafttretens der Gesetzesänderung.
Die Verkürzung der Trennungsfrist von vier auf zwei Jahre war vom 
Parlament am 19. Dezember 2003 gutgeheissen worden. Die 
entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches wurde am 30. Dezember 
2003 im Bundesblatt veröffentlicht; die Referendumsfrist läuft am 8. 
April 2004 ab. Am 1. Tag des zweiten Monats nach unbenutztem Ablauf 
der Referendumsfrist, d.h. am 1. Juni 2004, tritt die 
Gesetzesänderung automatisch in Kraft.
Weitere Auskünfte:
Hermann Schmid, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 87

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