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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Periodische Überprüfung statt rigorose Regelung Abstimmung vom 8. Februar 2004 über die Volksinitiative „Lebenslange Verwahrung“

Bern (ots)

19.1.2004. Sowohl die Verwahrungsinitiative wie das
neue Strafgesetzbuch wollen die Gesellschaft vor gefährlichen 
Straftätern schützen. Dies sagte am Montag Bundesrat Christoph 
Blocher vor den Medien und wies zugleich auf den zentralen 
Unterschied hin: Während die rigorose Regelung der Initiative in 
Kauf nimmt, dass auch nachweislich nicht mehr gefährliche Täter in 
der Verwahrung bleiben, müssen gemäss neuem Strafgesetzbuch die 
Voraussetzungen der lebenslangen Verwahrung periodisch überprüft 
werden.
Um Fehler bei dieser Überprüfung zu vermeiden, stützt sich die 
verantwortliche Behörde - gemäss neuem Allgemeinem Teil des 
Strafgesetzes, das im Jahr 2006 in Kraft tritt und die heutige 
Praxis der Kantone festschreibt - bei ihrem Entscheid, ob ein Täter 
aus der Verwahrung entlassen werden soll, auf das Gutachten eines 
unabhängigen Sachverständigen, den Bericht der Anstaltsleitung und 
die Beurteilung der Fachkommission. Dies führte Bundesrat Blocher 
aus. Der Vorsteher des EJPD wies zudem darauf hin, dass die 
Neuerungen des revidierten Strafgesetzbuches über die Vorschläge 
der 
Initiative hinausgehen. Bundesrat und Parlament ziehen diese 
Regelung der Verwahrungsinitiative vor.
Die Genfer Staatsrätin Micheline Spoerri betonte, dass das neue 
Strafgesetzbuch die Gesellschaft besser vor gefährlichen 
Straftätern 
schützt als die Initiative. Sie zeigte namentlich die 
Widersprüchlichkeit der Initiative bezüglich der vorzeitigen 
Entlassung auf. Dadurch gewährt die Initiative paradoxerweise den 
gefährlichen Straftätern mehr „zweite Chancen“.
Die Kantone haben die Lehren aus den tragischen Mordfällen 
Anfang 
der 90-er Jahre gezogen, unterstrich der Thurgauer Regierungsrat 
Claudius Graf-Schelling. Sie haben einen Kriterienkatolog 
entwickelt 
und Fachkommissionen geschaffen, um die Gefährlichkeit eines Täters 
besser erkennen zu können. Seither hat es keine Probleme mehr mit 
rückfälligen, gemeingefährlichen Straftätern ausserhalb des 
Strafvollzugs gegeben.
Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz, legte dar, 
dass die Initiative durch eine sehr weite Auslegung ihres 
Wortlautes 
mit der EMRK vereinbar ist. Im Falle einer Annahme der Initiative 
müsste eine zweite Form der Verwahrung im Strafgesetzbuch 
aufgenommen werden, die den Vorgaben des übergeordneten 
Völkerrechts 
Rechnung trägt.
Weitere Auskünfte:
Peter Häfliger, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 45

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