Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Arbeitsgruppe für die Umsetzung der Verwahrungsinitiative eingesetzt Vernehmlassungsentwurf bis Ende Juni 2004
Bern (ots)
02.04.2004. Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), hat eine Arbeitsgruppe für die Umsetzung der Verwahrungsinitiative eingesetzt. Die von Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz, geleitete Arbeitsgruppe hat den Auftrag, bis Ende Juni 2004 einen Vorentwurf und Bericht vorzulegen.
Die Arbeitsgruppe "Verwahrung" erarbeitet die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zum neuen Artikel 123a der Bundesverfassung, der von Volk und Ständen am 8. Februar 2004 mit der Zustimmung zur Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht therarpierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" gutgeheissen wurde. Der Entwurf für eine Änderung des Strafgesetzbuches soll dem Wortlaut der neuen Verfassungsbestimmung gerecht werden sowie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sein. Die Arbeitsgruppe überprüft zudem, ob eine Verwahrung noch bei weiteren als den bisher im revidierten Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches vorgesehenen Straftaten vom Gericht angeordnet werden soll.
Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus:
Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz; Präsident
Anita Chabaan, Vertreterin des Initiativkomitees
Doris Vetsch, Vertreterin des Initiativkomitees
Hans Mathys, Präsident des Geschworenengerichts des Kantons Zürich
Prof. Laurent Moreillon, Lausanne; Vertreter der Strafrechtslehre
Felix Bänziger, stellvertretender Generalprokurator des Kantons Bern, Bern; Vertreter der Strafverfolgungsbehörden
Joe Keel, St. Gallen; Vertreter der Strafvollzugsbehörden
Dr. med. René Raggenbass, Martigny; Vertreter der Gerichtspsychiatrie
Dr. med. Frank Urbaniok, Leiter des psychiatrisch- psychologischen Dienstes des Justizvollzuges des Kantons Zürich; Vertreter der Gerichtspsychiatrie
Heinz Sutter, Bundesamt für Justiz
Adrian Scheidegger, Bundesamt für Justiz
Zusätzliche Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 77 88