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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Schaffung eines Bundesamts für Migration im EJPD

Bern (ots)

7. Juni 2004. Das Bundesamt für Zuwanderung,
Integration und Auswanderung (IMES) und das Bundesamt für 
Flüchtlinge (BFF) werden zusammengelegt. Aus den beiden Ämtern 
entsteht das neue Bundesamt für Migration. Der Bundesrat hat heute 
einem entsprechenden Antrag des Eidgenössischen Justiz- und 
Polizeidepartements (EJPD) zugestimmt und dieses beauftragt, die 
Umsetzung an die Hand zu nehmen. Das neue Amt soll spätestens auf 
den 1. Januar 2005 operationell sein.
Mit der Zusammenlegung der beiden Ämter will der Vorsteher des EJPD, 
Bundesrat Christoph Blocher, erreichen, dass die Migrationspolitik 
gesamtheitlich betrachtet und gesteuert und konsequenter vollzogen 
werden kann. Die Probleme, die heute im Asyl- und Ausländerbereich 
bestehen, sollen wirkungsvoller und kostengünstiger gelöst, 
Missbräuche besser bekämpft werden können.
Die Zusammenlegung beseitigt gewisse Doppelspurigkeiten und 
verringert den administrativen Aufwand. Im Gesamten lassen sich nach 
der Neuorganisation Kosteneinsparungen in der Höhe von 2,5 bis 5 
Millionen Franken erzielen.
Vereinfachungen bringt das neue Amt auch für die zahlreichen Partner 
von BFF und IMES: Kantone und Gemeinden, die Sozialpartner, Verbände 
sowie Ausländer- und Flüchtlingsorganisationen werden künftig nur 
noch einen Ansprechpartner haben.
Das Bundesamt für Migration umfasst vier Organisationseinheiten: 
„Einreise, Aufenthalt und Rückkehr“, „Arbeit, Freizügigkeit und 
Auswanderung“, „Bürgerrecht und Integration“ sowie „Asylverfahren“; 
sie werden unterstützt von einer Supporteinheit „Zentrale Dienste“.
Als Leiter des neuen Bundesamtes für Migration ist Herr Dr. iur. 
Eduard Gnesa, seit 2001 Direktor des IMES, vorgesehen. Er wird die 
Umsetzung leiten.
Weitere Auskünfte:
Eduard Gnesa, Direktor Bundesamt für Zuwanderung, Integration und 
Auswanderung (IMES), Tel. 031 / 325 96 48

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