Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Schaffung eines Bundesamts für Migration im EJPD
Bern (ots)
7. Juni 2004. Das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) und das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) werden zusammengelegt. Aus den beiden Ämtern entsteht das neue Bundesamt für Migration. Der Bundesrat hat heute einem entsprechenden Antrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) zugestimmt und dieses beauftragt, die Umsetzung an die Hand zu nehmen. Das neue Amt soll spätestens auf den 1. Januar 2005 operationell sein.
Mit der Zusammenlegung der beiden Ämter will der Vorsteher des EJPD, Bundesrat Christoph Blocher, erreichen, dass die Migrationspolitik gesamtheitlich betrachtet und gesteuert und konsequenter vollzogen werden kann. Die Probleme, die heute im Asyl- und Ausländerbereich bestehen, sollen wirkungsvoller und kostengünstiger gelöst, Missbräuche besser bekämpft werden können.
Die Zusammenlegung beseitigt gewisse Doppelspurigkeiten und verringert den administrativen Aufwand. Im Gesamten lassen sich nach der Neuorganisation Kosteneinsparungen in der Höhe von 2,5 bis 5 Millionen Franken erzielen.
Vereinfachungen bringt das neue Amt auch für die zahlreichen Partner von BFF und IMES: Kantone und Gemeinden, die Sozialpartner, Verbände sowie Ausländer- und Flüchtlingsorganisationen werden künftig nur noch einen Ansprechpartner haben.
Das Bundesamt für Migration umfasst vier Organisationseinheiten: Einreise, Aufenthalt und Rückkehr, Arbeit, Freizügigkeit und Auswanderung, Bürgerrecht und Integration sowie Asylverfahren; sie werden unterstützt von einer Supporteinheit Zentrale Dienste.
Als Leiter des neuen Bundesamtes für Migration ist Herr Dr. iur. Eduard Gnesa, seit 2001 Direktor des IMES, vorgesehen. Er wird die Umsetzung leiten.
Weitere Auskünfte: Eduard Gnesa, Direktor Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES), Tel. 031 / 325 96 48