Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Massnahmen und Empfehlungen im Bereich Migration und Rückkehr
Bern (ots)
23.06.2004. Die Schweiz will auf der Grundlage einer Liste mit migrationspolitischen Schwerpunktländern ihre aussenpolitischen Instrumente besser aufeinander abstimmen und damit unter anderem die Rückkehr von abgewiesenen Asylsuchenden sowie ausreise- pflichtigen Ausländerinnen und Ausländern verbessern. Um eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern von abgewiesenen Asylbewerbern zu erreichen, sollen innovative Massnahmen (Migrationspartnerschaften, Ausbildungsmöglichkeiten) geprüft werden. Der Bundesrat hat diese sowie weitere Anträge einer von ihm im April 2003 eingesetzten interdepartementalen Arbeitsgruppe genehmigt. Mit der Umsetzung wird ein bereits bestehendes interdepartementales Gremium beauftragt.
Die Interdepartementale Arbeitsgruppe Migration (IDAG Migration) kommt in ihrem Bericht an den Bundesrat zum Schluss, dass nur ein Migrationsmanagement auf mehreren Ebenen eine Verbesserung bei der Rückkehr von ausreisepflichtigen Asylsuchenden und Ausländerinnen und Ausländern bringen kann. Dies bedingt zum einen eine verbesserte Koordination zwischen den von Migrationsfragen betroffenen Ämtern der Bundesverwaltung. Zum anderen müssen die aussenpolitischen Instrumente im Hinblick auf den Migrationsdialog mit Herkunfts- und Transitstaaten von Asylsuchenden optimal aufeinander abgestimmt werden mit dem Ziel, eigentliche Migrationspartnerschaften zu erzielen.
Zur erfolgreichen Realisierung dieses Vorhabens hat die IDAG Migration 15 konkrete Massnahmen formuliert. Mit deren Umsetzung wird hauptsächlich die seit 1992 bestehende Interdepartementalen Arbeitsgruppe für Migrationsfragen (IAM) beauftragt. So wird in der IAM auch eine Liste mit migrationspolitischen Schwerpunktländern erstellt, für welche im Hinblick auf den Abschluss von Rückübernahme- und Transitabkommen eine gesamtschweizerische Verhandlungsposition ausgearbeitet wird. Weitere Massnahmen sind unter anderem in den Bereichen Visumpolitik, Datenschutz sowie der justiziellen, polizeilichen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten vorgesehen.
Der Bundesrat hat die IDAG Migration im April 2003 mit dem Auftrag eingesetzt, Möglichkeiten für Verbesserungen in der Migrations- und Rückkehrpolitik aufzuzeigen. Dies nachdem sich gezeigt hatte, dass das auf Bundesebene für die Rückkehr von abgewiesenen Asylsuchenden und weiteren ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern zuständige Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) im Dialog mit den Herkunftsstaaten immer mehr an seine Grenzen stösst. Die Arbeitsgruppe stand unter dem gemeinsamen Vorsitz des ehemaligen BFF-Direktors Jean-Daniel Gerber sowie Botschafter Peter Maurer, Chef der Politischen Abteilung IV im EDA.
Weitere Auskünfte: Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation, BFF, Tel. 031 325 93 50 Dominique Boillat, Medien & Kommunikation, BFF, Tel. 031 325 98 80 Michael Winzap, Chef Sektion Humanitäre Politik und Migration, Politische Abteilung IV EDA, Tel. 079 301 70 42 (bis 15.30 Uhr)