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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Massnahmen und Empfehlungen im Bereich Migration und Rückkehr

Bern (ots)

23.06.2004. Die Schweiz will auf der Grundlage einer
Liste mit migrationspolitischen Schwerpunktländern ihre 
aussenpolitischen Instrumente besser aufeinander abstimmen und damit 
unter anderem die Rückkehr von abgewiesenen Asylsuchenden sowie 
ausreise- pflichtigen Ausländerinnen und Ausländern verbessern. Um 
eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern von 
abgewiesenen Asylbewerbern zu erreichen, sollen innovative 
Massnahmen (Migrationspartnerschaften, Ausbildungsmöglichkeiten) 
geprüft werden. Der Bundesrat hat diese sowie weitere Anträge einer 
von ihm im April 2003 eingesetzten interdepartementalen 
Arbeitsgruppe genehmigt. Mit der Umsetzung wird ein bereits 
bestehendes interdepartementales Gremium beauftragt.
Die Interdepartementale Arbeitsgruppe Migration (IDAG Migration) 
kommt in ihrem Bericht an den Bundesrat zum Schluss, dass nur ein 
Migrationsmanagement auf mehreren Ebenen eine Verbesserung bei der 
Rückkehr von ausreisepflichtigen Asylsuchenden und Ausländerinnen 
und Ausländern bringen kann. Dies bedingt zum einen eine verbesserte 
Koordination zwischen den von Migrationsfragen betroffenen Ämtern 
der Bundesverwaltung. Zum anderen müssen die aussenpolitischen 
Instrumente im Hinblick auf den Migrationsdialog mit Herkunfts- und 
Transitstaaten von Asylsuchenden optimal aufeinander abgestimmt 
werden mit dem Ziel, eigentliche Migrationspartnerschaften zu 
erzielen.
Zur erfolgreichen Realisierung dieses Vorhabens hat die IDAG 
Migration 15 konkrete Massnahmen formuliert. Mit deren Umsetzung 
wird hauptsächlich die seit 1992 bestehende Interdepartementalen 
Arbeitsgruppe für Migrationsfragen (IAM) beauftragt. So wird in der 
IAM auch eine Liste mit migrationspolitischen Schwerpunktländern 
erstellt, für welche im Hinblick auf den Abschluss von 
Rückübernahme- und Transitabkommen eine gesamtschweizerische 
Verhandlungsposition ausgearbeitet wird. Weitere Massnahmen sind 
unter anderem in den Bereichen Visumpolitik, Datenschutz sowie der 
justiziellen, polizeilichen und sicherheitspolitischen 
Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten vorgesehen.
Der Bundesrat hat die IDAG Migration im April 2003 mit dem Auftrag 
eingesetzt, Möglichkeiten für Verbesserungen in der Migrations- und 
Rückkehrpolitik aufzuzeigen. Dies nachdem sich gezeigt hatte, dass 
das auf Bundesebene für die Rückkehr von abgewiesenen Asylsuchenden 
und weiteren ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern 
zuständige Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) im Dialog mit den 
Herkunftsstaaten immer mehr an seine Grenzen stösst. Die 
Arbeitsgruppe stand unter dem gemeinsamen Vorsitz des ehemaligen 
BFF-Direktors Jean-Daniel Gerber sowie Botschafter Peter Maurer, 
Chef der Politischen Abteilung IV im EDA.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation, BFF, 
Tel. 031 325 93 50
Dominique Boillat, Medien & Kommunikation, BFF, Tel. 031 325 98 80
Michael Winzap, Chef Sektion Humanitäre Politik und Migration, 
Politische Abteilung IV EDA, Tel. 079 301 70 42 (bis 15.30 Uhr)

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