Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Waadtländer Härtefälle entschieden
Bern (ots)
12.08.2004. Im Mai 2004 haben sich Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), und die Waadtländer Regierung über das weitere Vorgehen bei der Prüfung der Waadtländer Härtefälle geeinigt. Die Prüfung dieser Fälle ist nun abgeschlossen und der Kanton Waadt bereitet die Rückkehr der Personen vor, deren Gesuch abgelehnt wurde.
Der Kanton Waadt hat im Asylbereich während mehreren Jahren eine eigene Rückkehrpolitik verfolgt. Als Folge dieser Politik blieben zahlreiche zur Ausreise verpflichtete Personen trotz Wegweisungsverfügung der Bundesbehörden in der Schweiz.
Am 26. und 28. Mai 2004 konnte eine Vereinbarung zwischen dem EJPD und der Waadtländer Regierung unterzeichnet werden. Diese Vereinbarung sieht vor, dass das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) alle hängigen Fälle prüft. Diese Prüfung erfolgt gestützt auf das Rundschreiben vom 21. Dezember 2001, welches die Praxis der Bundesbehörden bei der Regelung des Aufenthaltes in schwer wiegenden persönlichen Härtefällen regelt.
Das BFF hat nun alle unterbreiteten Dossiers geprüft und den Kanton über das Resultat informiert. Insgesamt sind 1280 Personen von dieser Prüfung betroffen: 582 Personen sind bereits aufgenommen oder kommen demnächst in den Genuss einer vorläufigen Aufnahme, 523 Personen müssen die Schweiz verlassen. Die Dossiers der übrigen 175 Personen konnten nicht geprüft werden, da sie die Kriterien zur Prüfung im Rahmen des erwähnten Rundschreibens nicht erfüllten.
Die Mehrheit der betroffenen Personen kommt aus Serbien und Montenegro (insgesamt 44,5%, davon 276 Personen mit einer vorläufigen Aufnahme und 210 Personen mit negativem Entscheid) sowie Bosnien und Herzegowina (insgesamt 33,5 %, davon 188 Personen mit einer vorläufigen Aufnahme und 185 mit negativem Entscheid).
Der Kanton Waadt hat sich verpflichtet, Bundesentscheide in Zukunft zu respektieren. Um die Rückkehr der betroffenen Personen zu erleichtern, unterstützt er die freiwillige Rückkehr mit einem kantonalen Rückkehrhilfeprogramm. Personen, die nicht freiwillig ausreisen, müssen mit der Anwendung von Zwangsmassnahmen rechnen.
Weitere Auskünfte:
Urs von Arb, Bundesamt für Flüchtlinge, Tel. 031 325 99 72