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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Reisedokumente für ausländische Personen: Höherer Sicherheitsstandard

Bern (ots)

27.10.2004. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) wird
ab 1. Dezember 2004 neue, maschinenlesbare Reisedokumente an 
ausländische Personen abgeben. Die neuen Dokumente entsprechen den 
aktuellen internationalen Standards hinsichtlich 
Fälschungssicherheit. Gleichzeitig mit der Abgabe der neuen 
Reisedokumente tritt am 1. Dezember 2004 die totalrevidierte 
Reisepapierverordnung in Kraft.
Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) stellt jährlich rund 12'000 
Reisedokumente aus, gestützt auf die Flüchtlingskonvention, das 
Staatenlosenübereinkommen sowie auf die Verordnung über die Abgabe 
von Reisepapieren an ausländische Personen. Dabei handelt es sich um 
Reiseausweise für Flüchtlinge, um Pässe für ausländische Personen 
(anerkannte Staatenlose und schriftenlose Personen mit einer 
Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung), sowie um 
Identitätsausweise für schriftenlose, asylsuchende, schutzbedürftige 
oder vorläufig aufgenommene Personen.
Da diese Reisedokumente den aktuellen internationalen 
Sicherheitsstandards nicht mehr entsprechen, beschloss das BFF, ab 
dem 1. Dezember 2004 neue, maschinenlesbare und damit 
fälschungssichere Reisedokumente abzugeben. Auf diese Weise wird ein 
wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der missbräuchlichen Verwendung von 
Reisedokumenten geleistet.
Änderung der Verordnung über die Abgabe von Reisepapieren an 
ausländische Personen (RPAV)
Damit das BFF die neuen Reisedokumente abgeben kann, wurde die 
Verordnung über die Abgabe von Reisepapieren an ausländische 
Personen (RPAV) überarbeitet. So wurde unter anderem die rechtliche 
Grundlage für die Inbetriebnahme des neuen Datenbearbeitungssystems 
ISR (Informationssystem für Reisedokumente) geschaffen. Diese ist 
für die Bearbeitung der Daten für die Ausstellung der neuen 
Reisedokumente unerlässlich,.
Ebenso machen die mit dem höheren Sicherheitsstandard verbundenen 
zusätzlichen Material- und Produktionskosten eine Anpassung der 
Ausstellungsgebühren notwendig. Dieser Gebührenerhöhung steht jedoch 
eine verlängerte Gültigkeitsdauer der Dokumente von maximal 5 Jahren 
gegenüber.
Die revidierte Reisepapierverordnung beinhaltet zudem eine klarere 
Regelung der Verweigerungs- und Entzugsgründe und erschwert damit 
deren missbräuchliche Verwendung.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser, Chefin Medien und Kommunikation BFF, 
Tel. 031 325 93 50

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