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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und dem Libanon

Bern (ots)

16.12.04. Die Schweiz hat heute mit dem Libanon ein
Rückübernahmeabkommen abgeschlossen; es handelt sich um die erste 
Vereinbarung dieser Art mit einem nichteuropäischen Staat des 
Mittelmeerraums. Das vom Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und 
Polizeidepartements unterzeichnete Abkommen regelt auch die 
Transitfrage.
Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des EJPD, und General Jamil 
El Sayed, Generaldirektor der Sûreté Générale des Libanon, haben 
heute ein Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und dem Libanon 
unterzeichnet. Es ist das erste Mal, dass die Schweiz ein solches 
Abkommen mit einem nichteuropäischen Staat des Mittelmeerraums 
abschliesst. Dieser Vertrag beinhaltet die gleichen Grundsätze, wie 
sie in bereits abgeschlossenen Abkommen zwischen der Schweiz und 
anderen europäischen Staaten festgelegt wurden.
Das Abkommen sieht sowohl die Rückübernahme der eigenen 
Staatsangehörigen beider Parteien als auch die Rückübernahme von 
Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vor, die ihren letzten 
rechtmässigen Aufenthalt in einem der Vertragsstaaten hatten oder 
dort als Flüchtlinge anerkannt wurden. Parallel dazu regelt das 
Abkommen im Zusammenhang mit der Rückschaffung von 
Drittstaatsangehörigen, die keine Aufenthaltsbewilligung besitzen, 
den Transit durch das Gebiet der anderen Vertragspartei.
Bis heute hat die Schweiz 32 Rückübernahmeabkommen mit 35 Staaten 
abgeschlossen (vgl. beigefügte Liste). Es handelt sich dabei 
hauptsächlich um Rückübernahmeabkommen, die zum Teil mit 
Transitbestimmungen ergänzt sind.
Auskünfte
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF 031 325 93 50
Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF 031 325 98 80

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