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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Lex Koller wird gelockert Bundesrat setzt Gesetzesrevision auf den 1. April 2005 in Kraft

Bern (ots)

04.03.2005. Der Erwerb von börsenkotierten Anteilen an
einer Immobiliengesellschaft durch Personen im Ausland ist künftig 
nicht mehr bewilligungspflichtig. Der Bundesrat hat am Freitag die 
entsprechende Gesetzesänderung auf den 1. April 2005 in Kraft 
gesetzt.
Gemäss Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen 
im Ausland (Lex Koller) brauchen Personen im Ausland heute keine 
Bewilligung für den Erwerb von Anteilen an einem 
Immobilienanlagefonds, sofern dessen Anteilscheine auf dem Markt 
regelmässig gehandelt werden. Für den Erwerb von Anteilen an einer 
Immobiliengesellschaft im engeren Sinne (Wohnimmobiliengesellschaft) 
kann hingegen grundsätzlich keine Bewilligung erteilt werden. Mit 
der Gesetzesrevision wird der Erwerb von Anteilen an einer 
Wohnimmobiliengesellschaft durch Personen im Ausland von der 
Bewilligungspflicht befreit, sofern die Anteile an einer Börse in 
der Schweiz kotiert sind. Die Revision bringt zudem sechs weitere, 
weniger bedeutende Lockerungen der Lex Koller.
Weitere Auskünfte:
Jürg Schumacher, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 32

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