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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Jura-Dossier: Bundesrat Blocher trifft Regierungsvertreter der Kantone Bern und Jura

(ots)

22.03.2005. Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements, hat am Dienstag die Tripartite-Konferenz präsidiert. Diesem Gremium gehören neben dem Vertreter des Bundesrates Mitglieder der Regierungen der Kantone Bern und Jura an.

Die Tripartite-Konferenz befasste sich mit dem Jahresbericht 2004 
der Interjurassischen Versammlung (Assemblée interjurassienne, AIJ). 
Sie pflegte zudem mit dem AIJ-Präsidenten, dem Walliser alt 
Staatsrat Serge Sierro, einen Meinungsaustausch über die Entwicklung 
des Jura-Dossiers. Die Konferenz verlängerte ferner Sierros Mandat 
für das Jahr 2006.
Auf Ersuchen der AIJ befassten sich Bundesrat Christoph Blocher und 
die Regierungsvertreter der Kantone Bern und Jura insbesondere mit 
den Konsequenzen der Annahme der Kantonsinitiative „Un seul Jura“ 
durch das jurassische Parlament. Die Teilnehmer der Tripartite 
bekräftigten ihre Ansicht, dass die AIJ am besten in der Lage ist, 
ein mögliches Gebilde mit sechs Bezirken zu prüfen, und stimmten der 
Erklärung der AIJ vom vergangenen 15. März (http://www.assemblee- 
interjura.ch/index.php?page=prise) zu.
Die Vertreter der jurassischen Kantonsregierung erklärten sich 
bereit, Vorschläge zu unterbreiten, welche die Forderungen der 
Initiative „Un seul Jura“ befriedigen und die Rolle der AIJ 
bestätigen. Der AIJ würde mit der Zustimmung der Berner 
Kantonsregierung und des Bundesrates der Auftrag erteilt, eine 
Studie über ein neues Gebilde mit sechs Bezirken zu erstellen.
Die Vertreter der Berner Kantonsregierung forderten ihrerseits, dass 
die AIJ die einzige Institution für die Realisierung dieser Studie 
sei und dass diese Studie, unabhängig, bilateral und 
partnerschaftlich erstellt werden soll. Unter diesen Voraussetzungen 
sind sie bereit, zusammen mit der jurassischen Regierung der AIJ 
einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Sollten diese 
Voraussetzungen nicht erfüllt werden, behalten sie sich vor, eine 
Änderung der Vereinbarung vom 25. März 1994 zu verlangen.
Die Regierungen werden verschiedene Kontakte aufnehmen, und die 
Gespräche werden fortgeführt werden.
Weitere Auskünfte: 
Jean-Christophe Geiser, Bundesamt für Justiz, 
Tel. 031  322 53 99 oder 076 527 54 86

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