Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Fall Abacha: Konkretisierung der Geldrückgabe
Bern (ots)
26.05.2005. Die Verfahrensdetails der vom Bundesgericht gutgeheissenen Rückgabe der Abacha-Gelder in Höhe von 460 Mio. USD an Nigeria sind vom Bundesrat geregelt worden. Danach erfolgt die Auszahlung in zwei Schritten. Die Verwendung der Gelder wird durch ein Monitoring der Weltbank begleitet.
Das Bundesgericht hatte am 7. Februar 2005 entschieden, dass der grösste Teil der in der Schweiz gesperrten Abacha-Gelder offensichtlich krimineller Herkunft sind und deshalb 460 Mio. USD ohne Einziehungsentscheid an Nigeria herausgegeben werden können. Anschliessend legte der Bundesrat die Modalitäten der Herausgabe dieser Gelder fest.
Nigeria hat der Schweiz zugesichert, die Abacha-Gelder für verschiedene Entwicklungsprojekte im Gesundheits- und Bildungswesen sowie im Bereich der Infrastruktur (Strassen-, Elektrizitäts- und Wasserversorgung) zu verwenden, und hat im vergangenen Jahr diese Projekte bereits mit einem Überbrückungskredit finanziert. Nigeria ist bereit, die Entwicklungsprojekte durch ein Monitoring der Weltbank begleiten zu lassen.
Gemäss Entscheid des Bundesrates wird das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die liquiden und sofort liquidierbaren Vermögenswerte in Höhe von rund 290 Mio. USD an Nigeria auszahlen, sobald die Grundsätze des Monitorings der Weltbank geklärt sind. Gleichzeitig werden die fest angelegten Vermögenswerte in Höhe von rund 170 Mio. USD gekündigt und auf ein separates Konto überwiesen.
Weitere Auskünfte:
Livio Zanolari, Informationsdienst EJPD, Tel. 031 / 322 40 90