Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Urheberrechtsrevision wird vorangetrieben
Bern (ots)
10.06 2005. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement heute beauftragt, bis Anfang 2006 einen Entwurf zum revidierten Urheberrechtsgesetz auszuarbeiten. Darin soll der Schutz von Werken der Literatur und Kunst sowie von damit verbundenen Leistungen der Digitaltechnologie angepasst werden.
In der Vernehmlassung hat die Ratifikation der Internetabkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum breite Zustimmung erhalten. Die konkrete Umsetzung der internationalen Vorgaben wurde jedoch aufgrund der verschiedenen Interessen der Kulturschaffenden, der Kulturwirtschaft, der Nutzer und der Konsumenten unterschiedlich beurteilt.
Die Übernahme der Schutzstandards der beiden Abkommen verlangt insbesondere die Einführung eines Umgehungsverbots für technische Schutzmassnahmen wie Zugangs- oder Kopiersperren, um die Inhaber von Rechten im digitalen Umfeld besser gegen Piraterie zu schützen. Umstritten ist aber, wie die Konsumenten vor einem Missbrauch dieser Kontrollmöglichkeiten geschützt werden sollen. Der Entwurf soll diesbezüglich näher an das europäische Recht herangeführt werden. Bei elektronischen Geschäftsmodellen wie "iTunes" soll ein umfassendes Umgehungsverbot gelten. Kritisiert wird auch, dass der Download von Musik und Filmen ab illegalen Quellen in Tauschbörsen nicht klar geregelt wird. Nach geltendem Recht ist der Download zum persönlichen Gebrauch eine Privatkopie und damit zulässig. Unzulässig ist hingegen das Zurverfügungstellen der eigenen Harddisk zum Download von Musik und Filmen durch andere Tauschbörsenbenutzer. Das soll auch in Zukunft so bleiben und durch Klarstellung hervorgehoben werden.
Die Regelung, wonach die für Privatkopien geschuldete Vergütung nicht nur über einen Zuschlag auf die Leerträger, beispielsweise CD/DVD-RW, sondern auch auf die Aufnahmegeräte abgegolten werden kann, ist auf breiten Widerstand gestossen. Es wird befürchtet, dass die Gerätevergütung zu einer Mehrbelastung der Konsumenten und nicht zu einer Vereinfachung der Abgeltung der Fotokopierentschädigung im betrieblichen Bereich führen wird. Auf die Geräteabgabe soll deshalb verzichtet werden. Auch soll vermieden werden, dass Leerträgervergütungen bei elektronischen Geschäftsmodellen zu Doppelbelastungen der Konsumenten führen.
Breite Zustimmung fand hingegen die gesetzliche Erlaubnis, Werke in behindertengerechte Form zu bringen, z. B. durch die Herstellung von Hörbüchern.
Revisionsbegehren, die weder die Umsetzung der Internetabkommen noch die darauf bezogene EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft betreffen, sollen bei der Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage nicht berücksichtigt werden.
Weitere Auskünfte:
Emanuel Meyer, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Tel. 031 323 53 85