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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts gut aufgenommen EJPD erarbeitet Botschaft

Bern (ots)

10.06.2005. Die Teilrevision des Immobiliarsachen- und
Grundbuchrechts ist in der Vernehmlassung mehrheitlich gut 
aufgenommen worden. Insbesondere wird die Einführung des papierlosen 
Schuldbriefes begrüsst. Der Bundesrat hat am Freitag von den 
Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidg. 
Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft 
auszuarbeiten.
Die Mehrheit der Kantone, Parteien und interessierten Organisationen 
ist der Ansicht, dass die rund hundert Artikel umfassende 
Teilrevision die Anliegen der Praxis aufnimmt und damit die 
Rechtssicherheit erhöht.
Schuldbrief in papierloser Form
Die wichtigste Neuerung, die Einführung eines papierlosen 
Schuldbriefes als Alternative zum herkömmlichen Papier-Schuldbrief, 
wird grundsätzlich begrüsst, teilweise sogar nachdrücklich 
gefordert. Dank dem Register-Schuldbrief fallen die Kosten für die 
sichere Verwahrung und den Transfer zwischen Banken, Notariatsbüros 
und Grundbuchämtern weg. Zudem entfallen das Verlustrisiko und die 
aufwändigen und langwierigen Kraftloserklärungsverfahren, die ein 
Wertpapierverlust zur Folge hat. Allerdings äussern die 
Vernehmlassungsteilnehmer Detailkritik bezüglich der Datensicherheit 
und der Kostenfolgen.
Modernes Bodeniformationssystem
Auch das Anliegen, das Grundbuch vermehrt zu einem zeitgemässen 
Bodeninformationssystem auszugestalten, findet breite Zustimmung. 
Insbesondere wird das Bedürfnis anerkannt, das Grundbuch von 
bedeutungslosen Einträgen zu entlasten.
Verzicht auf zwei Revisionspunkte
Keinen Eingang in die Teilrevision fanden hingegen die komplexen 
Bestimmungen über das Forderungspfandrecht des Subunternehmers, die 
zu einem verbesserten Schutz des bauenden Grundeigentümers vor dem 
Risiko einer Doppelzahlung geführt hätten. Verworfen wurde auch die 
Einführung eines so genannten Raumrechts. Damit hätte eine Person 
die Befugnis erhalten, einen bestimmten Teil eines Gebäudes zu 
benutzen und innen auszubauen, ohne am Grundstück und am Gebäude 
einen Miteigentumsanteil zu besitzen. In der Vernehmlassung wurde 
ernsthaft bezweifelt, dass dank dem neuen Rechtsinstitut das 
Wohneigentum breiter gestreut werden könne.
Die Vernehmlassungsergebnisse können auf der Website des Bundesamtes 
für Justiz (www.ofj.admin.ch) heruntergeladen oder unter Tel. 031 / 
322 47 97 in Papierform bestellt werden. Weitere Auskünfte:
Christina Schmid, Bundesamt fürJustiz, Tel. 031 / 322 41 17

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