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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Bundesregelung für Rückführung von Ausländern wird befürwortet Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen zum Zwangsanwendungsgesetz

Bern (ots)

26.10.2005. Der Bund soll die Anwendung von
polizeilichem Zwang bei Rückführungen von Ausländern einheitlich 
regeln. Der entsprechende Gesetzesentwurf ist in der Vernehmlassung 
insgesamt positiv aufgenommen worden. Umstritten sind der 
Geltungsbereich und der Einsatz von Elektroschockgeräten. Der 
Bundesrat hat am Mittwoch Kenntnis von den 
Vernehmlassungsergebnissen genommen und das Eidgenössische Justiz- 
und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft 
auszuarbeiten.
Das neue Zwangsanwendungsgesetz will sicherstellen, dass allfälliger 
polizeilicher Zwang bei der Rückführung von Ausländern in ihre 
Heimatländer verhältnismässig angewendet wird. Das heisst, den 
Umständen angemessen und unter grösstmöglicher Wahrung der 
Integrität der betroffenen Person. Der Entwurf listet die zulässigen 
beziehungsweise verbotenen Hilfsmittel und Waffen auf und regelt die 
medizinische Versorgung sowie die Verwendung von Arzneimitteln. Alle 
Kantone, die Mehrheit der politischen Parteien und 15 Organisationen 
befürworten grundsätzlich die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für 
die Anwendung von Zwangsmassnahmen.
Geltungsbereich soll ausgeweitet werden
Eine deutliche Mehrheit hat sich für eine Ausweitung des 
Geltungsbereiches des Zwangsanwendungsgesetzes ausgesprochen. Eine 
Minderheit wünscht hingegen eine Beschränkung auf die Rückführung 
von Ausländern. Der Bundesrat hat entschieden, dass das neue Gesetz 
bei der Rückführung von Ausländern sowie im Inland beim zwangsweisen 
Transport von Personen im Auftrag von Bundesbehörden gelten soll. 
Auf Wunsch der Konferenz der Kantonalen Justiz- und 
Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) verzichtet er darauf, 
den Geltungsbereich auf die interkantonalen Häftlingstransporte 
auszuweiten. Hingegen soll die künftige Regelung auch für die 
Polizeiorgane des Bundes (insbesondere Bundessicherheitsdienst, 
Bundeskriminalpolizei und Grenzwachtkorps) gelten.
Verzicht auf Einsatz von Tasern
Die vorgeschlagene Zulassung von Elektroschockgeräten (Tasern) hat 
Anlass für zahlreiche Kritiken gegeben. Der Bundesrat verzichtet 
darauf, diese Geräte in die Liste der zulässigen Waffen 
aufzunehmen.
Weitere Auskünfte:
Luzius Mader, Vizedirektor Bundesamt für Justiz, Tel. 031/322 41 02

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