Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Engere Zusammenarbeit zwischen Mexiko und der Schweiz Bundesrat Blocher unterzeichnet einen Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit Mexiko
Bern (ots)
11.11.2005. Bundesrat Christoph Blocher und sein mexikanischer Amtskollege Daniel Francisco Cabeza de Vaca Hernández haben am Freitag in Bern einen bilateralen Rechtshilfevertrag unterzeichnet. Damit bekräftigen beide Staaten den Willen, bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität enger zusammenzuarbeiten.
Der Rechtshilfevertrag schafft eine völkerrechtliche Grundlage, damit die Justizbehörden beider Staaten bei der Aufdeckung und Verfolgung strafbarer Handlungen zusammenarbeiten können. Im Vordergrund der Zusammenarbeit steht vor allem die Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftsdelikten sowie des Menschen- und Drogenhandels. Die Schweiz als wichtiger Finanzplatz hat ein Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit Mexiko. Die schweizerischen Finanzinstitute sollen nicht für kriminelle Zwecke missbraucht werden können.
Das Rechtshilfeverfahren beschleunigen und vereinfachen Der bilaterale Rechtshilfevertrag übernimmt die wichtigsten Grundsätze des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens und des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe.
Mit dem Vertrag wird ein modernes, griffiges Instrument geschaffen, das den Bedürfnissen der Praxis Rechnung trägt. Der Vertrag vereinfacht und beschleunigt das Rechtshilfeverfahren zwischen beiden Staaten. Er verringert insbesondere die Formerfordernisse durch die Abschaffung der Beglaubigungen und führt das Institut der Videokonferenzen ein. Ausserdem wird neu in beiden Ländern eine Zentralstelle geschaffen, wonach eine Kontaktperson die reibungslose Zusammenarbeit im Rahmen des Vertrags gewährleistet bzw. mithilft, allfällige Probleme oder Missverständnisse zu lösen. Der neue Rechtshilfevertrag regelt ferner auch die Zustellung von Verfahrensurkunden, das Erscheinen vor Gericht, die Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen und Vermögenswerten sowie die spontane Übermittlung von Informationen ohne Vorliegen eines Rechtshilfeersuchens.
Ausbau des Vertragsnetzes
Mit dem neuen Abkommen wird das weltweite Vertragsnetz auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Strafsachen weiter ausgebaut. Die engere internationale Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden trägt wesentlich zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität bei. In Lateinamerika hat die Schweiz bereits mit Peru und Ecuador bilaterale Rechtshilfeverträge abgeschlossen; in den letzten Jahren wurden ausserdem Rechtshilfeverträge mit Brasilien, Argentinien und Chile ausgehandelt, welche aber noch nicht rechtsgültig sind.
Weitere Auskünfte:
Mario-Michel Affentranger, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 43 42