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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Einen modernen und sicheren Finanzplatz schaffen Bundesrat will das Haager Wertpapierübereinkommen unterzeichnen

Bern (ots)

09.12.2005. Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen,
das Haager Wertpapierübereinkommen zu unterzeichnen. Damit will er 
einen Beitrag zur Schaffung eines modernen und sicheren 
Finanzplatzes leisten. Eine Botschaft zur Ratifikation des 
Übereinkommens ist in Bearbeitung.
Aktien und andere Wertpapiere werden heute in der Regel nicht mehr 
durch die Anleger selbst, sondern durch Finanzintermediäre verwahrt. 
Der Besitz des Wertpapiers hat bei dieser mediatisierten 
Wertpapierverwahrung keine Bedeutung mehr. Der Anspruch eines 
Anlegers auf eine bestimmte Anzahl Wertpapiere ist durch eine 
Gutschrift in einem Konto ausgewiesen, das der Finanzintermediär auf 
den Namen des Anlegers führt. Die Wertpapierbestände der 
Finanzintermediäre sind ihrerseits durch Gutschriften in 
Wertpapierkonten bei einer zentralen Wertpapierverwahrungsstelle 
ausgewiesen. Die rechtlichen Grundlagen der mediatisierten 
Wertpapierverwahrung sind heute veraltet und müssen modernisiert 
werden.
Einheitliche Rechtsanwendung
Das Haager Wertpapierübereinkommen ist das bedeutendste Projekt zur 
Vereinheitlichung des internationalen Privatrechts im Bereich der 
mediatisiert verwahrten Wertpapiere. Dieses unter Mitwirkung der 
Schweiz erarbeitete Übereinkommen enthält Regeln, um das bei 
grenzüberschreitenden Wertpapiergeschäften anzuwendende Recht 
bestimmen zu können. Diesem sog. Kollisionsrecht kommt entscheidende 
Bedeutung zu, weil der Anteil der grenzüberschreitenden 
Wertpapiergeschäfte besonders hoch ist und zugleich die 
Rechtsunsicherheit gross ist. Die mediatisierte und elektronische 
Wertpapierverwahrung hat nämlich dazu geführt, dass sich nur noch 
mit äusserst grossem Aufwand feststellen lässt, wo ein Wertpapier 
verwahrt wird und welches Recht demzufolge anwendbar ist. Das Haager 
Wertpapierübereinkommen schafft hier Klarheit. Es lässt eine 
begrenzte Rechtswahl durch die Parteien zu und gewährleistet eine 
einheitliche Rechtsanwendung.
Übernahme ins schweizerische Recht
Zurzeit steht noch nicht fest, wann das Haager 
Wertpapierübereinkommen in Kraft treten wird. Der Bundesrat 
beabsichtigt deshalb, die Regeln dieses Übereinkommens in das 
Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) zu 
übernehmen. Damit wird dieses moderne Regelungswerk bis zum 
völkerrechtlichen Inkrafttreten als autonomes Recht gelten und die 
Rechtssicherheit des schweizerischen Finanzplatzes erhöhen. Das 
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Eidg. 
Finanzdepartement (EFD) werden die Botschaft zur Ergänzung des IPRG 
und zur Ratifikation des Haager Wertpapierübereinkommens sowie zum 
Bucheffektengesetz, welches das Wertpapierrecht inhaltlich 
modernisiert, ausarbeiten.
Weitere Auskünfte:
Alexander R. Markus, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 75

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