Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Bundesrat will Gebührensplitting auch für Regionalfernsehen
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute die wichtigsten Fragen rund um die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) diskutiert und die Stossrichtung für die Erarbeitung der Botschaft festgelegt. Dabei sprach er sich dafür aus, neben Lokalradios künftig auch Regionalfernsehen aus den Empfangsgebühren zu unterstützen und die Bestimmungen über die SRG in einigen Punkten anzupassen. Zugelassen bei den privaten Veranstaltern werden soll schliesslich die Werbung für Bier und Wein.
Mit der Unterstützung von Regionalfernsehprogrammen lassen sich nach Meinung des Bundesrates auch in den Regionen wertvolle publizistische Leistungen dauerhaft sichern. Dies ist auch deshalb wichtig, weil sich der Leistungsauftrag der SRG in erster Linie auf die nationale und sprachregionale Ebene konzentrieren soll. Der Bundesrat legt jedoch Wert darauf, dass das Gebührensplitting für die Regionalfernsehen effizient und zielorientiert ausgerichtet wird und nicht nach dem Giesskannenprinzip. In der ersten Fassung, welche im vergangenen Jahr in die Vernehmlassung gegangen war, hatte der Entwurf für ein neues RTVG noch eine weitgehende Abschaffung des Gebührensplitting für Radio- und Fernsehprogramme vorgesehen. Dieses Vorhaben stiess aber vor allem in den Regionen und bei den Kantonen auf heftigen Widerstand. Eine Absage erteilt der Bundesrat hingegen der Forderung, auch überregionale private Fernsehprogramme aus den Empfangsgebühren zu unterstützen.
Teilweise Rechnung getragen hat der Bundesrat ferner der in der Vernehmlassung aufgetauchten Kritik, einzelne Bestimmungen des Entwurfs beschränkten die SRG zu stark in ihrer Autonomie und seien zu zentralistisch. Der Bundesrat hält aber daran fest, dass mit dem Leistungsauftrag und der weitgehenden Gebührenfinanzierung eine besondere Verantwortung der SRG verbunden ist, die sich auch organisatorisch und institutionell niederschlagen muss.
Auch bei der Regelung der Alkoholwerbung korrigierte der Bundesrat den ursprünglichen Entwurf. Hatte dieser noch eine Beibehaltung des geltenden absoluten Alkoholwerbeverbots in Radio und Fernsehen vorgesehen, will der Bundesrat die Werbung für Getränke mit geringem Alkoholgehalt wie Bier und Wein bei privaten Veranstaltern (nicht aber bei der SRG) in Zukunft zulassen. Die Werbung für gebrannte Wasser soll aber weiterhin verboten sein. In Bezug auf Sponsoring bei der SRG soll die heutige Regelung beibehalten werden.
Der Bundesrat beabsichtigt, die Botschaft für das neue RTVG bis Mitte dieses Jahres zu Handen der Eidgenössischen Räte zu verabschieden. Das revidierte Gesetz wird somit frühestens im Jahr 2004 in Kraft treten können.
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