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Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)

BAKOM: Erweiterung der Bandbreite für die RLAN

Biel (ots)

Der Markt für Anlagen, die in drahtlosen
Unternehmensnetzwerken eingesetzt werden, entwickelt sich rasant. Um 
der wachsenden Nachfrage nach grösserer Bandbreite und höheren 
Übertragungsgeschwindigkeiten nachzukommen, hat das BAKOM im 
Frequenzband 5 GHz zusätzliche Frequenzen zur Verfügung gestellt.
Der Markt für Anlagen, die in drahtlosen Unternehmensnetzwerken 
(RLAN oder WLAN) eingesetzt werden, entwickelt sich rasant. Die 
meisten der heute erhältlichen und betriebenen Geräte nutzen das 2,4 
GHz-Band. Angesichts des riesigen Erfolgs dieser Technologie mussten 
neue Frequenzen freigegeben werden, um die Bandbreite zu erweitern 
und höhere Übertragungsgeschwindigkeiten zu ermöglichen.
Seit dem 10. Juni 2003 steht das gesamte Frequenzband 5,15 GHz 
bis 5,35 GHz für diese Anwendungen zur Verfügung. Wie im 2,4 GHz-
Band ist die Nutzung nicht konzessionspflichtig; allerdings ist sie 
auf das Innere von Gebäuden beschränkt. Die Nutzung im Freien ist 
nicht erlaubt und könnte Störungen verursachen, da bereits andere 
Systeme in diesem Frequenzband betrieben werden.
Anlagen, welche im Frequenzband 5,15 GHz bis 5,35 GHz betrieben 
werden, müssen die grundlegenden Anforderungen gemäss den 
harmonisierten europäischen Normen erfüllen. Ferner müssen sie mit 
Funktionen ausgestattet sein, welche den parallelen Betrieb mit 
anderen Systemen erlauben. Derzeit fehlen Produkte mit den genannten 
Eigenschaften. Hingegen sind Anlagen erhältlich, die 
aussereuropäischen Normen entsprechen. Deshalb hat das BAKOM - dem 
Beispiel anderer europäischer Länder und der Empfehlung der 
Europäischen Kommission folgend - beschlossen, das Inverkehrbringen 
und die Nutzung von Anlagen zu bewilligen, die anderen Normen (z.B. 
IEEE 802.11a) entsprechen. Um Störprobleme zu vermeiden, gelten 
dafür aber bestimmte Voraussetzungen.
Die betreffende technische Vorschrift wurde parallel zur Revision 
der schweizerischen Schnittstellen-Anforderungen entsprechend 
abgeändert. Seit dem 10. Juni 2003 sind sämtliche dieser 
Anforderungen an das von den technischen Ausschüssen der 
Europäischen Kommission empfohlene Modell angepasst.
Damit wurde ein weiterer Schritt in Richtung einer transparenten 
Frequenznutzung und des erleichterten Zugangs der Fernmeldeanlagen 
zum Schweizer Markt getan. Die Schnittstellen-Anforderungen sind neu 
mit dem Nationalen Frequenzzuweisungsplan verknüpft. Die Navigation 
zwischen diesen Dokumenten wurde vereinfacht. Sie sind auf der BAKOM-
Website verfügbar: 
http://www.bakom.ch/de/geraete/technik/anforderungen/index.html
Durch diese Anpassung wurde der Zugang der Marktakteure zu den 
Informationen über die technischen Vorschriften vereinfacht.
Biel, 1. Juli 2003
BAKOM Bundesamt für Kommunikation
Amtskommunikation
Auskünfte:
Lucio Cocciantelli, Technischer Fachspezialist, Sektion Anlagen, 
Bundesamt für Kommunikation
Tel. +41 32 327 55 59
E-Mail:  Lucio.Cocciantelli@bakom.admin.ch

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