Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
BAKOM: Erweiterung der Bandbreite für die RLAN
Biel (ots)
Der Markt für Anlagen, die in drahtlosen Unternehmensnetzwerken eingesetzt werden, entwickelt sich rasant. Um der wachsenden Nachfrage nach grösserer Bandbreite und höheren Übertragungsgeschwindigkeiten nachzukommen, hat das BAKOM im Frequenzband 5 GHz zusätzliche Frequenzen zur Verfügung gestellt.
Der Markt für Anlagen, die in drahtlosen Unternehmensnetzwerken (RLAN oder WLAN) eingesetzt werden, entwickelt sich rasant. Die meisten der heute erhältlichen und betriebenen Geräte nutzen das 2,4 GHz-Band. Angesichts des riesigen Erfolgs dieser Technologie mussten neue Frequenzen freigegeben werden, um die Bandbreite zu erweitern und höhere Übertragungsgeschwindigkeiten zu ermöglichen.
Seit dem 10. Juni 2003 steht das gesamte Frequenzband 5,15 GHz bis 5,35 GHz für diese Anwendungen zur Verfügung. Wie im 2,4 GHz- Band ist die Nutzung nicht konzessionspflichtig; allerdings ist sie auf das Innere von Gebäuden beschränkt. Die Nutzung im Freien ist nicht erlaubt und könnte Störungen verursachen, da bereits andere Systeme in diesem Frequenzband betrieben werden.
Anlagen, welche im Frequenzband 5,15 GHz bis 5,35 GHz betrieben werden, müssen die grundlegenden Anforderungen gemäss den harmonisierten europäischen Normen erfüllen. Ferner müssen sie mit Funktionen ausgestattet sein, welche den parallelen Betrieb mit anderen Systemen erlauben. Derzeit fehlen Produkte mit den genannten Eigenschaften. Hingegen sind Anlagen erhältlich, die aussereuropäischen Normen entsprechen. Deshalb hat das BAKOM - dem Beispiel anderer europäischer Länder und der Empfehlung der Europäischen Kommission folgend - beschlossen, das Inverkehrbringen und die Nutzung von Anlagen zu bewilligen, die anderen Normen (z.B. IEEE 802.11a) entsprechen. Um Störprobleme zu vermeiden, gelten dafür aber bestimmte Voraussetzungen.
Die betreffende technische Vorschrift wurde parallel zur Revision der schweizerischen Schnittstellen-Anforderungen entsprechend abgeändert. Seit dem 10. Juni 2003 sind sämtliche dieser Anforderungen an das von den technischen Ausschüssen der Europäischen Kommission empfohlene Modell angepasst.
Damit wurde ein weiterer Schritt in Richtung einer transparenten Frequenznutzung und des erleichterten Zugangs der Fernmeldeanlagen zum Schweizer Markt getan. Die Schnittstellen-Anforderungen sind neu mit dem Nationalen Frequenzzuweisungsplan verknüpft. Die Navigation zwischen diesen Dokumenten wurde vereinfacht. Sie sind auf der BAKOM- Website verfügbar: http://www.bakom.ch/de/geraete/technik/anforderungen/index.html
Durch diese Anpassung wurde der Zugang der Marktakteure zu den Informationen über die technischen Vorschriften vereinfacht.
Biel, 1. Juli 2003
BAKOM Bundesamt für Kommunikation Amtskommunikation
Auskünfte: Lucio Cocciantelli, Technischer Fachspezialist, Sektion Anlagen, Bundesamt für Kommunikation Tel. +41 32 327 55 59 E-Mail: Lucio.Cocciantelli@bakom.admin.ch