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Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)

BAKOM: Radio-Sendernetzplanung: Anhörung für neue UKW-Sendernetzplanung

Biel (ots)

Keine Vorwegnahme strategischer Entscheide
aufgrund des neuen Radio- und Fernsehgesetzes, dennoch 
Gebietserweiterungen in der Westschweiz sowie Bereinigungen im Raum 
Zürich: dies sind die wichtigsten Merkmale des Entwurfes, welches 
das BAKOM den Kantonen und interessierten Kreisen zur Stellungnahme 
unterbreitet.
Gegenwärtig berät das Parlament das neue Radio- und 
Fernsehgesetz. Bereits Ende 2004 laufen die Weisungen des 
Bundesrats für die UKW- Sendernetzplanung vom 31. August 1994 (UKW-
Weisungen) aus. Da sie auf den UKW-Weisungen beruhen, laufen 
gleichzeitig die Konzessionen für die terrestrisch verbreiteten 
Lokal- und Regionalradios aus. Damit die Lokal- und Regionalradios 
für eine weitere Periode konzessioniert werden können, müssen per 
1. Januar 2005 neue UKW- Weisungen erlassen werden.
Die revidierten Weisungen stellen eine Übergangslösung dar. Sie 
sichern den Fortbestand der aktuellen Lokalradiolandschaft bis zu 
den strategischen Weichenstellungen, die nach Inkrafttreten des 
neuen Radio- und Fernsehgesetzes zu erwarten sind oder die sich aus 
der Wahl technischer Entwicklungsszenarien für die Zukunft ergeben 
könnten. Aus diesem Grund beschränkt sich der Entwurf auf massvolle 
Arrondierungen bestehender Versorgungsgebiete. Platz für neue 
Veranstalter ist hingegen nicht vorgesehen. Deshalb soll auf eine 
Ausschreibung der Konzessionen verzichtet werden; bestehende Radios 
in den vorgesehenen Versorgungsgebieten können - wiewohl teilweise 
unter veränderten Bedingungen - auch in Zukunft mit einer 
Konzession 
rechnen.
Gebietserweiterungen in der Romandie 
Markanteste Änderung im nun vorliegenden Entwurf für die neuen UKW- 
Weisungen sind Gebietserweiterungen in der Romandie. Um die 
Marktchancen der Radiostationen im Genferseebecken gegenüber der 
aus Frankreich einstrahlenden Konkurrenz zu stärken, sollen sowohl 
das Lausanner Radio Framboise als auch das Genfer Radio One FM 
zukünftig ein identisches und vergrössertes Versorgungsgebiet 
abdecken können, das sich von Genf bis Vevey und fast über den 
ganzen Kanton Waadt erstrecken soll.
Gegenstand der wichtigsten Bereinigung ist der Raum Zürich, wo 
die Grenzen der Versorgungsgebiete nun klar definiert sind. Zudem 
wurden die Bedürfnisse der Pendler stärker berücksichtigt, was sich 
einerseits in einer leichten Ausdehnung des Versorgungsgebietes für 
die Zürcher Stationen ausdrückt, andererseits in einer teilweisen 
Öffnung der Stadt Zürich für die umliegenden Veranstalter.
Mittelwelle-Weisungen 
Gleichzeitig mit den UKW-Weisungen laufen auch die Weisungen für 
die Gestaltung der Mittelwellen-Sendernetzplanung vom 18. September 
1995 (MW-Weisungen) aus. Als wichtigste Neuerung enthält der 
Entwurf für die neuen MW-Weisungen die Bestimmung, wonach bei 
Verzicht der SRG eine Mittelwellen-Frequenz für private 
Veranstalter ausgeschrieben werden kann, sofern Interesse 
angemeldet wird.
Die Anhörung der Kantonsregierungen und weiterer interessierter 
Kreise dauert bis zum 8. Juni 2004. Der Bundesrat wird 
voraussichtlich im Oktober 2004 entscheiden. Die Entwürfe für die 
revidierten Weisungen, weitere Erläuterungen sowie Gesuche, die im 
direkten Zusammenhang mit den Weisungen stehen, finden sich unter: 
www.bakom.ch/de/radio_tv/sender/ukw_mw_weisungen/index.html.
BAKOM - Bundesamt für Kommunikation
Amtskommunikation
Auskünfte: 
René Wehrlin, Projektleiter Weisungen 2005 
Abteilung Radio und Fernsehen, BAKOM 
+41 32 327 55 96 
rene.wehrlin@bakom.admin.ch

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