Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
BAKOM: Radio-Sendernetzplanung: Anhörung für neue UKW-Sendernetzplanung
Biel (ots)
Keine Vorwegnahme strategischer Entscheide aufgrund des neuen Radio- und Fernsehgesetzes, dennoch Gebietserweiterungen in der Westschweiz sowie Bereinigungen im Raum Zürich: dies sind die wichtigsten Merkmale des Entwurfes, welches das BAKOM den Kantonen und interessierten Kreisen zur Stellungnahme unterbreitet.
Gegenwärtig berät das Parlament das neue Radio- und Fernsehgesetz. Bereits Ende 2004 laufen die Weisungen des Bundesrats für die UKW- Sendernetzplanung vom 31. August 1994 (UKW- Weisungen) aus. Da sie auf den UKW-Weisungen beruhen, laufen gleichzeitig die Konzessionen für die terrestrisch verbreiteten Lokal- und Regionalradios aus. Damit die Lokal- und Regionalradios für eine weitere Periode konzessioniert werden können, müssen per 1. Januar 2005 neue UKW- Weisungen erlassen werden.
Die revidierten Weisungen stellen eine Übergangslösung dar. Sie sichern den Fortbestand der aktuellen Lokalradiolandschaft bis zu den strategischen Weichenstellungen, die nach Inkrafttreten des neuen Radio- und Fernsehgesetzes zu erwarten sind oder die sich aus der Wahl technischer Entwicklungsszenarien für die Zukunft ergeben könnten. Aus diesem Grund beschränkt sich der Entwurf auf massvolle Arrondierungen bestehender Versorgungsgebiete. Platz für neue Veranstalter ist hingegen nicht vorgesehen. Deshalb soll auf eine Ausschreibung der Konzessionen verzichtet werden; bestehende Radios in den vorgesehenen Versorgungsgebieten können - wiewohl teilweise unter veränderten Bedingungen - auch in Zukunft mit einer Konzession rechnen.
Gebietserweiterungen in der Romandie Markanteste Änderung im nun vorliegenden Entwurf für die neuen UKW- Weisungen sind Gebietserweiterungen in der Romandie. Um die Marktchancen der Radiostationen im Genferseebecken gegenüber der aus Frankreich einstrahlenden Konkurrenz zu stärken, sollen sowohl das Lausanner Radio Framboise als auch das Genfer Radio One FM zukünftig ein identisches und vergrössertes Versorgungsgebiet abdecken können, das sich von Genf bis Vevey und fast über den ganzen Kanton Waadt erstrecken soll.
Gegenstand der wichtigsten Bereinigung ist der Raum Zürich, wo die Grenzen der Versorgungsgebiete nun klar definiert sind. Zudem wurden die Bedürfnisse der Pendler stärker berücksichtigt, was sich einerseits in einer leichten Ausdehnung des Versorgungsgebietes für die Zürcher Stationen ausdrückt, andererseits in einer teilweisen Öffnung der Stadt Zürich für die umliegenden Veranstalter.
Mittelwelle-Weisungen Gleichzeitig mit den UKW-Weisungen laufen auch die Weisungen für die Gestaltung der Mittelwellen-Sendernetzplanung vom 18. September 1995 (MW-Weisungen) aus. Als wichtigste Neuerung enthält der Entwurf für die neuen MW-Weisungen die Bestimmung, wonach bei Verzicht der SRG eine Mittelwellen-Frequenz für private Veranstalter ausgeschrieben werden kann, sofern Interesse angemeldet wird.
Die Anhörung der Kantonsregierungen und weiterer interessierter Kreise dauert bis zum 8. Juni 2004. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Oktober 2004 entscheiden. Die Entwürfe für die revidierten Weisungen, weitere Erläuterungen sowie Gesuche, die im direkten Zusammenhang mit den Weisungen stehen, finden sich unter: www.bakom.ch/de/radio_tv/sender/ukw_mw_weisungen/index.html.
BAKOM - Bundesamt für Kommunikation Amtskommunikation
Auskünfte: René Wehrlin, Projektleiter Weisungen 2005 Abteilung Radio und Fernsehen, BAKOM +41 32 327 55 96 rene.wehrlin@bakom.admin.ch