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Eidg. Departement des Innern (EDI)

EDI: Bundesrat beschliesst Reformen der Krankenversicherung im Rahmen der laufenden 2. KVG-Teilrevision

Bern (ots)

Der Bundesrat hat eine Aussprache geführt über
Vorschläge des EDI für verschiedene mittelfristige Reformen der 
Krankenversicherung, deren Ausarbeitung er anlässlich seiner 
Klausursitzung im Mai dieses Jahres in Auftrag gegeben hatte. Er hat 
beschlossen, zwei Massnahmen in die laufende 2. KVG-Teilrevision 
einfliessen zu lassen: Die Einführung einer obligatorischen, 
standardisierten Versichertenkarte und ein System zur verstärkten 
und gezielten Prämienentlastung der Haushalte mit Kindern. Ferner 
hat er sich vom EDI über die bereits umgesetzten kurzfristigen 
Reformschritte und die weiteren Arbeiten in Folge der 
Zulassungsbeschränkung für selbständige Leistungserbringer 
informieren lassen. Er hat das Projekt und die Projektorganisation 
des EDI zur Vorbereitung der 3. Teilrevision genehmigt, wo es um 
eine vertiefte Prüfung einer modifizierten Kostenbeteiligung, einer 
monistischen Spitalfinanzierung, der Verstärkung von Managed Care 
und derAufhebung des Kontrahierungszwanges geht.
An seiner Klausur vom 22. Mai 2002 über die soziale 
Krankenversicherung hat der Bundesrat kurz-, mittel- und 
längerfristige Reformschritte beschlossen. Im Rahmen einer 
Aussprache hat das EDI nun den Bundesrat über den Stand der bereits 
vollzogenen und der vorbereiteten Massnahmen informiert und 
verschiedene Vorschläge unterbreitet.
Kurzfristige Reformschritte Der Bundesrat hat von der Umsetzung der 
kurzfristigen Reformschritte durch das EDI Kenntnis genommen. Per 1. 
Juli 2002 wurden zur besseren Steuerung der Leistungsmengen und der 
Angemessenheit zusätzliche medizinische Leistungen bezeichnet, 
welche im Rahmen der sozialen Krankenversicherung nur noch mit 
vorgängiger Zustimmung des Vertrauensarztes der Krankenkasse 
vergütet werden (z.B. gewisse chirurgische Eingriffe zur Behandlung 
der Epilepsie, Protonen- Strahlentherapie). Gleiches gilt per 1. 
Januar 2003 für einzelne zur Behandlung notwendige Mittel und 
Gegenstände (Insulinpumpen, Langzeitsauerstofftherapie). Die 
Überprüfung, welche Leistungen, Mittel- und Gegenstände künftig 
sinnvollerweise der vorgängigen Zustimmung des Vertrauensarztes 
bedürfen, wird fortgeführt. Zudem wurde das Projekt Angemessenheit 
initiiert, mit welchem ein diagnosebezogenes Instrumentarium für 
praktizierende ÄrztInnen geschaffen werden soll, um effektiv nötige, 
wirksame und geeignete Interventionen im Sinne einer effizienten 
Behandlungssteuerung ("Disease Management") nutzen zu können.
Das EDI hat den Bundesrat auch über die weiteren Arbeiten in Folge 
der Zulassungsbeschränkung für selbständige Leistungserbringer ins 
Bild gesetzt. Die Kantone sind zur Zeit daran, den am 4. Juli in 
Kraft getretenen Zulassungsstopp umzusetzen. Das Bundesamt für 
Sozialversicherung (BSV) wird in den nächsten Wochen bei den 
Kantonen erheben, wie sie diese Massnahme umsetzen. Es hat sich 
gezeigt, dass die von den Kantonen beabsichtigte Abgleichung der 
Richtzahlen im Anhang zur Verordnung mehr Zeit beansprucht als 
vorgesehen. BSV und EDI werden daher auf Wunsch der 
Sanitätsdirektoren-Konferenz eine allfällige Änderung dieser Zahlen 
nicht sofort in die Wege leiten, um den Kantonen Zeit zu lassen, die 
notwendigen Grundlagen zu erarbeiten.
Mittelfristige Reformschritte Zu den vorgesehenen mittelfristigen 
Reformschritten hat das EDI dem Bundesrat konkrete Vorschläge 
unterbreitet. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, entsprechende 
Vorlagen über die Sozial- und Gesundheitskommission des 
Nationalrates noch in die laufende 2. Teilrevision des KVG 
einzubringen. Die Vorschläge betreffen die Einführung einer 
Versichertenkarte und Massnahmen zur gezielten Prämienentlastung der 
Familien.
Einführung einer Versichertenkarte Es wird vorgeschlagen, dem 
Bundesrat im KVG die Kompetenz zur Einführung einer 
Versichertenkarte zu geben. Der Bundesrat soll dabei nur den Rahmen 
und die Standards vorgeben, während die Umsetzung gemeinsame Aufgabe 
der Partner im Gesundheitswesen sein soll. In einer ersten Etappe 
geht es um die Einführung einer Versichertenkarte zur Vereinfachung 
der administrativen Beziehungen zwischen Versicherten, 
Leistungserbringern und Versicherern. Dies verspricht eine gewisse 
Rationalisierung der administrativen Abläufe, eine bessere 
Information der Versicherten und andere Vereinfachungen. Der 
Zeitplan sieht vor, die Krankenversicherer auf den 1. Januar 2004 zu 
verpflichten, die standardisierte Versichertenkarte abzugeben, so 
dass die Karte ab 2005 oder 2006 umfassend eingesetzt werden kann.
In einer zweiten Etappe könnte dieses Kartensystem zu einer echten 
Gesundheitskarte hinführen. Diese hätte die Funktion eines 
elektronischen Schlüssels, der den Patientinnen und Patienten, den 
Leistungserbringern und den Versicherern den Zugang zu bestimmten 
Gesundheits- und Behandlungsdaten ermöglicht. Dies dürfte die 
Behandlungsqualität erhöhen und könnte auch positive Effekte auf die 
Kosten haben, u.a. weil Mehrfachuntersuchungen vermieden werden 
könnten. Dabei wäre allerdings dem Schutz sensibler persönlicher 
Daten besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Entlastung von Haushalten mit Kindern Im Auftrag des Bundesrates 
haben das BSV, die Eidg. Finanzverwaltung, die Eidg. 
Steuerverwaltung und die Konferenzen der kantonalen Finanz- und 
Sanitätsdirektoren in einer Arbeitsgruppe Modelle zur gezielten 
Prämienentlastung von Familien mit Kindern erarbeitet. Dabei galt es 
explizit, Modelle mit "Giesskannencharakter" auszuschliessen.
Der Bundesrat schlägt nun vor, im Rahmen der 2. KVG-Teilrevision die 
Prämienverbilligung neu zu gestalten. Im neuen System sehen die 
Kantone für Familien mit Kindern und für die übrigen Versicherten je 
mindestens vier Einkommenskategorien vor. In Abhängigkeit vom 
bundessteuerpflichtigen Reineinkommen - korrigiert um einen 
Vermögensfaktor von 10% des nach kantonalem Recht steuerbaren 
Vermögens - tragen die Versicherten in der Regel einen Anteil der 
Krankenversicherungsprämien selber (Eigenanteil). Die Kantone können 
aber die Krankenversicherungsprämien auch vollumfänglich 
verbilligen.
Der maximale Eigenanteil wird bei allen Anspruchsberechtigten nach 
dem bundessteuerpflichtigen Reineinkommen abgestuft. Die Kantone 
sehen für Familien mit Kindern tiefere Limiten für den Eigenanteil 
vor: Familien mit Kindern im untersten Einkommenssegment tragen 
einen maximalen Eigenanteil von 2% des bundessteuerpflichtigen 
Reineinkommens, im obersten anspruchsberechtigten Einkommenssegment 
von 10%. Für die übrigen Anspruchsberechtigten sehen die Kantone 
maximale Eigenanteile von höchstens 4% für das unterste 
Einkommenssegment und von höchstens 12% für das oberste 
Einkommenssegment vor.
Der Gesetzesvorschlag sieht im Hinblick auf eine 
gesamtschweizerische Vereinheitlichung des 
Prämienverbilligungsanspruchs neu eine Bundeskompetenz zur 
Festlegung der für den Anspruch massgebenden kantonalen 
Referenzprämie vor. Die Reform ist mit dem im Finanzausgleich 
vorgeschlagenen kantonal unterschiedlichen "Selbstbehalt" 
kompatibel; alle anspruchsberechtigten Familien mit Kindern werden 
bis zu einer Einkommensgrenze nach einheitlichen Grundsätzen 
entlastet; den unterschiedlichen kantonalen Prämienniveaus wird 
Rechnung getragen; die Ausgaben jener Kantone werden entlastet, die 
bisher stets die gesamte Prämie verbilligt haben; der Vollzug der 
Prämienverbilligung bleibt in der Zuständigkeit der Kantone.
3. KVG-Teilrevision: Vorbereitung längerfristiger Reformschritte Der 
Bundesrat hat das Projekt zur vertieften Prüfung der längerfristigen 
Reformschritte und die entsprechende Projektorganisation genehmigt: 
In vier Teilprojekten sollen Modelle und die für die Umsetzung 
notwendigen Grundlagen für eine modifizierte Kostenbeteiligung, für 
eine monistische Spitalfinanzierung, zur Verbreitung von Managed 
Care und zur Aufhebung des Kontrahierungszwangs geprüft und 
erarbeitet werden. Die Teilprojektgruppen, in welchen VertreterInnen 
der betroffenen Fachverbände und verschiedener Bundesämter 
mitarbeiten, werden von externen FachexpertInnen des schweizerischen 
Gesundheitswesens geleitet. Ein Schlussbericht soll dem Bundesrat 
Mitte Juni 2003 vorgelegt werden.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
	Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:	Tel. 031 / 322 90 04
	Fritz Britt, Vizedirektor
	Chef Bereich Krankheit und Unfall
	Bundesamt für Sozialversicherung
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Internet unter www.bsv.admin.ch

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