Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Umsetzung der Reform der Stiftung Pro Helvetia Neue Rechtsgrundlagen für Gesuchstellende
Bern (ots)
Die Kulturstiftung Pro Helvetia erhält auf den 1. Januar 2003 eine neue Regelung für die Zuständigkeiten bei der Behandlung von Unterstützungsgesuchen. Der Bundesrat hat eine entsprechende neue Beitragsverordnung genehmigt. Die neue Regelung bringt kürzere Entscheidwege und erhöht die Transparenz sowie die Rechtssicherheit für die Gesuchstellenden. Damit werden wichtige Eckwerte der im Jahr 2001 beschlossenen Reform der Stiftung Pro Helvetia in die Tat umgesetzt.
Die Kulturstiftung Pro Helvetia ist neben dem Bundesamt für Kultur (BAK) die Hauptträgerin der eidgenössischen Kulturförderung. Die Stiftung hat sich nach einem längeren Reformprozess auf den 1. Januar 2002 eine neue Struktur gegeben und dabei insbesondere die Aufgaben zwischen dem Stiftungsrat und der Geschäftsstelle entflochten. Der verkleinerte Stiftungsrat kümmert sich künftig schwergewichtig um die strategische Ausrichtung von Pro Helvetia, während die operativen Tätigkeiten klarer als bis anhin bei der neu organisierten Geschäftsstelle angesiedelt sind.
Mit der neuen Aufgabenteilung zwischen Stiftungsrat und Geschäftsstelle gehen geänderte Zuständigkeiten für die Behandlung der jährlich rund 4500 Unterstützungsgesuche einher. Neu sollen rund 80% der Gesuche durch die Geschäftsstelle selber behandelt und entschieden werden. In der Zuständigkeit des Stiftungsrats verbleiben Entscheide über Unterstützungsbeiträge ab 20'000 Franken. Die Änderungen bedingen eine Revision der Rechtsgrundlagen für die Gesuchsbehandlung. Der Bundesrat hat deshalb eine neue Beitragsverordnung genehmigt, die auf den 1. Januar 2003 in Kraft tritt.
Mit der neuen Regelung werden einerseits die Stiftungsstrukturen vereinfacht und Entscheidwege verkürzt. Andererseits bringt sie für die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller erhöhte Transparenz und Rechtssicherheit. Damit werden auf den 1. Januar 2003 weitere wichtige Eckpunkte der Reorganisation der Kulturstiftung in die Tat umgesetzt.
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Beilage: Verordnung
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