Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Neue Trägerschaft für die Eidgenössische Rehabilitationsklinik Novaggio (ERK)
(ots)Der Bundesrat hat beschlossen, die Eidgenössische Rehabilitationsklinik in Novaggio per 1. Juli 2003 auf den Ente ospedaliero cantonale in Bellinzona zu übertragen. Durch die neue Trägerschaft wird die Weiterführung der Klinik sichergestellt.
Im Jahre 1922 eröffnete die Eidgenössische Militärversicherung in Novaggio eine Heilstätte für Wehrmänner mit Tuberkulose. 1952 wurde die Heilstätte in ein Spital zur Behandlung von internistischen Erkrankungen und von Gelenk- und Rückenleiden umgewandelt. 1989 - 1997 baute das Bundesamt für Militärversicherung das Militärspital in eine leistungsfähige Spezialklinik zur umfassenden Rehabilitation des Stütz- und Bewegungsapparates aus. Die 65 Betten der ERK stehen nicht nur Patienten der Militärversicherung, sondern auch den Patienten aller Krankenkassen und Unfallversicherer zur Verfügung. Seit 1999 liegt die Bettenbelegung bei 100 Prozent. Der Anteil der Militärversicherungspatienten ist aber in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen und betrug im Jahre 2001 nur noch rund 15 Prozent. 52 Prozent aller Patienten der ERK waren im Jahre 2001 grundversicherte Tessiner Krankenkassenpatienten. Weil für diese Versicherten aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) nicht die vollen Kosten vergütet werden, führte dies in den letzten Jahren trotz voller Auslastung der Klinik zu Betriebsdefiziten (2001 2,8 Mio. Franken). Es liess sich aus diesen Gründen nicht mehr rechtfertigen, dass die Klinik weiterhin vom Bund betrieben wird. Da die ERK aber einem gesundheitspolitisch, volkswirtschaftlich und regionalpolitisch wichtigen Auftrag entspricht, wurde nach einer neuen Trägerschaft gesucht. Mit dem Ente ospedaliero cantonale (EOC), einer öffentlich-rechtlichen Anstalt des Kantons Tessin zur Führung von Spitälern, konnte ein geeigneter Träger gefunden werden. Der EOC verpflichtet sich, die Klinik weiterzuführen und weiterhin Militärpatienten aufzunehmen. Zudem wird er in den nächsten Jahren mindestens 25 Mio. Franken in einen Umbau investieren sowie bis 2022 zusätzlich 10 Mio. Franken für den Unterhalt und die Erneuerung der Anlagen aufwenden. Um eine dadurch entstehende unverhältnismässige Erhöhung der Betriebskosten und damit auch der Spitaltaxen zu verhindern, wird der Bund einen Beitrag von 13 Mio. Franken an die Investitionskosten leisten. Der Bundesrat hat nun, wie bereits der Staatsrat des Kantons Tessin, der Übertragung des Betriebes der Klinik mit dem Personal, sowie der Grundstücke und der Infrastruktur, auf den 1. Juli 2003 ebenfalls zugestimmt. Vorbehalten bleiben die erforderlichen Kreditbeschlüsse der Bundesversammlung und des Grossen Rates des Kantons Tessin. EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Franz Schwegler, Direktor des Bundesamtes für Militärversicherung, Tel. 031 324 69 05, E-Mail: franz.schwegler@bamv.admin.ch
Hinweis für die Bundeshausfotografinnen und -fotografen
Die Unterzeichnung der Vereinbarung betreffend die Übernahme der Eidgenössischen Rehabilitationsklinik Novaggio durch den Ente ospedaliero cantonale Bellinzona wird im Anschluss an die Pressekonferenz im Bundeshaus West, Konferenzzimmer W 52 stattfinden.