Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Auflösung des Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa
(ots)Der Bundesrat hat den Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa per 31. Dezember 2002 aufgelöst. Die verbleibenden Mittel des Fonds in Höhe von rund 12 Millionen CHF, namentlich aus Zinsen resultierend, werden zu einem Drittel in der Hilfe für Folter- und Kriegsopfer eingesetzt und zu zwei Dritteln der World Jewish Restitution Organisation übertragen.
Mit Verordnung vom 26. Februar 1997 hatte der Bundesrat den Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa geschaffen. Der Zweck des Fonds war, Spenden der Schweizer Banken, Industrie, Versicherungsgesellschaften und der Nationalbank an bedürftige Holocaust-Überlebende zu verteilen.
Nachdem nun die Auszahlungen des Fonds weitestgehend abgeschlossen sind, hat der Bundesrat beschlossen, den Fonds per 31. Dezember 2002 aufzulösen. Er dankt den Mitgliedern der Fondsleitung und des Fondsbeirats für die geleistete Arbeit und befreit sie von ihren Aufgaben.
Für noch pendente Auszahlungen, die sich infolge von Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Zahladressen der Begünstigten, infolge von Todesfällen und Erbstreitigkeiten ergeben haben, werden 950'000 USD als Reserve rückgestellt. Von den verbleibenden rund 12 Millionen CHF fliessen rund 4 Millionen CHF in die Hilfe für heute in der Schweiz lebende Personen, die aufgrund ihrer Herkunft, Religion, politischen Anschauungen oder anderer Gründe gefoltert oder anderer schwerer Gewalt ausgesetzt wurden. Diese Unterstützung soll mithelfen, diesen Opfern auf leicht zugängliche Weise Hilfe und Therapie zukommen zu lassen. Dieser Betrag wird dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) zukommen, das die Mittel in Ergänzung zu seinen eigenen Beiträgen bzw. zu den Beiträgen der Humanitären Stiftung SRK zugunsten der langfristigen Sicherung der ambulanten Dienste für Folter- und Kriegsopfer einsetzen wird. Mit diesem Betrag kann der Aufbau von Zweigstellen in der Romandie und der Ostschweiz sichergestellt werden. Zudem sollen künftig nicht ausschliesslich anerkannte Flüchtlinge, sondern auch andere ausländische Folter- und Kriegsopfer vom Betreuungsangebot profitieren können. Rund 8 Millionen CHF werden der World Jewish Restitution Organisation, Jerusalem, zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser Mittel soll unter der Auflage erfolgen, dass rund neun Zehntel in soziale Hilfeleistungen für bedürftige Holocaust-Opfer fliessen und ein Zehntel für Programme auf dem Gebiet der Forschung, Ausbildung und Erinnerung an den Holocaust eingesetzt wird.
Sämtliche Akten des Spezialfonds wurden dem Bundesarchiv übergeben. Für Folgearbeiten, die sich in den kommenden Monaten noch ergeben können - namentlich Anfragen Dritter aus dem Ausland - wird eine Anlaufstelle im Eidg. Finanzdepartement bzw. Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten bezeichnet.
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